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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 369
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0375
zins bezeichneten Hofstättenzinse offenbar allein zu.28 Den klaren Beweis dafür,
daß Breisach eine hauptsächlich staufische Stadtgründung ist, hat aber F. Beyerle
mit der Feststellung erbracht, daß das Breisacher Stadtrecht zwischen 1185 und
1198 von Heinrich VI. verliehen worden sein muß.28a So fassen es übrigens auch
die zeitgenössischen Chronisten auf. Die von Haselier nicht zitierten, aber aufgrund
vielfacher Kompilation anscheinend gut unterrichteten Marbacher Annalen
sagen deshalb „ipso anno Castrum Brisache a rege Heinrico iniciatur".29 Dieser
Quelle folgen dann die von Haselier angeführten Straßburger Annalen.30 Die von
ihm gleichfalls genannten jüngeren Annalen von St. Trudpert haben sogar die sicherlich
den Sachverhalt besser treffende Angabe „hoc anno rex Heinricus condidit
Brisaugiam (= Breisach)".31 Wenn die zuerst genannte Quelle auch von einem „Castrum
" spricht, so dürfte dies doch so aufzufassen sein, daß eine umfangreichere Befestigung
erbaut wurde, ohne daß über die Einzelheiten der damit verbundenen
Stadtneugründung etwas ausgesagt werden sollte. Für Heinrich VI. war daher
Breisach im Gegensatz zur „civitas" Straßburg ein „burgum", d.h. wohl „Castrum"
mit dazugehörigem „suburbium".32 Haselier möchte nun aber die gesamte Anlage
den Zähringern zuschieben. Deshalb stellt er den baslerisch-staufischen Ausbau der
neuen Stadt in Frage und meint, in ihrem Stadtrecht kämen Grundzüge Zähringer
Stadtrechtsentwicklung stark zum Ausdruck.32" Erst nach 1198 sei nämlich die beabsichtige
Neugründung durch die Zähringer wirklich durchgeführt worden. Und
erst damals sei die von ihm als noch vorhanden angenommenen Kastellmauern der
Römer beseitigt worden, um daraus den Donjon der nunmehr zähringischen Burg
zu errichten.33 Dazu ist nochmals darauf zu verweisen, daß bereits der Vertrag von
1185 neben der Befestigung der Oberstadt insbesondere die Ansiedlung der Kaufleute
auf dem Breisachberg zum Inhalt hatte. Dies setzt aber, wie Haselier selbst
angibt, dort das Vorhandensein eines leistungsfähigen Brunnens voraus.34 Der gut
gewählte Platz des Radbrunnens zeigt wiederum, daß es sich bei der Anlage der
Kaufmannssiedlung in der Oberstadt um eine einheitliche Planung handelte, zu der
sicher auch bereits die Festlegung der Straßen gehörte. Diese umfangreichen Arbeiten
, zu denen anscheinend schon damals solche an den auf das Plateau führenden
Wegen im Nordwesten und Südosten kamen, dürften allerdings längere Zeit in Anspruch
genommen und wahrscheinlich noch bis ins 13. Jahrhundert angedauert haben
. Wenn man, wie es der Historiker nun einmal zu tun hat, sich genau an die
Quellen hält, dann ist eben Breisach eine von den Bischöfen von Basel und den
Staufern gemeinsam angelegte und mit entsprechenden Rechten versehene Stadt,
die erst in der Folge von den Zähringern weiter ausgebaut worden ist. Eine „Zähringerstadt
" im engeren Sinne des Wortes ist es, wie wir bereits an anderer Stelle
ausgeführt haben, jedenfalls nicht.35

Haselier hat sich nun auch des Problems der Lokalisierung der von Staufern und
Basler Bischof ebenfalls gemeinsam besessenen stadtherrlichen „curtis" angenommen
.36 Er vermutet sie im Tal und nicht auf der Höhe, wozu ihm das Vorkommen
einer noch näher zu behandelnden „curia salis" im Hof Stättenverzeichnis von 1319
den Anlaß gibt. Der Herrschaftshof müßte dann im Norden des Berges gelegen
haben. Auch Büttner möchte diesen anscheinend ursprünglichen Königshof in die
Unterstadt, offenbar aber eher südlich des Berges, verlegen.37 W. Noack war der

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