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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 375
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0381
Straßgasse" aufgeführt wird.62 Ferner beruht der „longus vicus", nicht wie Hase-
lier annimmt, auf einer Verballhornung, sondern ist eindeutig mit dem noch heute als
Hauptzufahrtsstraße zur Oberstadt benutzten Langen Weg gleichzusetzen.63 Der
„vicus" Muggensturm ist die jetzige Muggensturmstraße usw. Besonderen Grund
zum Kopfzerbrechen und offenbar Anlaß für seine These von Kleinsiedlungen hat
Haselier der „vicus Leonis" des Hof Stättenverzeichnisses gegeben.64 Er trägt aber
seinen Namen nach einer Straße neben dem vornehmsten Gasthaus der damaligen
Stadt, dem Gasthaus zum Löwen, das an der Ecke der heutigen Tullagasse, also
zwischen Unterer Radbrunnenallee und der Kapuzinergasse südlich des Burggrabens
, lag. Hier setzt der Hersteller des Hofstättenverzeichnisses, der die Bischofszinse
einzuziehen hatte, einen neuen Abschnitt seiner Aufstellung an. („Post haec
sequitur vicus Leonis")65 In diesem werden, beginnend an der Tullagasse, sämtliche
Grundstücke an der östlichen Seite der heutigen Radbrunnenallee bis hin zum
Münsterplatz erfaßt. Der gelungene Beweis für diese Behauptung kann allerdings
an dieser Stelle nicht gegeben werden, da dafür zu viel Platz erforderlich würde.
Wenn dies aber erst erkannt ist, dann läßt sich das Prinzip für die Aufnahme der
Hofstätten ermitteln. Es legt nämlich einen Rundgang durch die gesamte damalige
Stadt zugrunde. Der Steuereinzieher beginnt damit beim Pflegelerstor. Dies ist aber
nicht, wie F. Mone und O. Langer es behaupteten, und wie Haselier es wiederholt,
mit dem Kapftor gleichzusetzen, sondern es ist identisch mit dem heute meist als
Hagenbachsturm bezeichneten Tor.66 Die Beweisführung für diese These kann hier
wiederum nicht ausführlicher dargelegt werden. Von dem genannten Tor aus, das
später auch Olierstor, Hagenbachsturm (übrigens bereits 1525)67, Windbrückentor
oder Neuer Turm genannt wird, wird zunächst die gesamte Westseite der Stadt
zwischen Radbrunnenallee und Kapftor erfaßt, freilich in einer so umständlichen
Weise, daß in diesem Bereich die Grundstücksidentifizierung noch nicht ganz befriedigend
gelingen wollte. Die Dinge werden nämlich weiter kompliziert, weil einmal
bei einer Hof Stätte mehrere Inhaber auftreten können. Schließlich wird die
Verwirrung dadurch gesteigert, daß bei jedem Hof Stätteninhaber, der mehrere in
der ganzen Stadt verteilte Grundstücke besaß, diese häufig bei dem jeweils zu erfassenden
Hauptgrundstück insgesamt wieder aufgeführt werden. Dem Rundgang
des Steuereinziehers kann an dieser Stelle aus Platzmangel nicht weiter gefolgt
werden, obwohl dies leicht möglich wäre. Die Analyse des Hofstättenverzeichnisses
ergibt jedenfalls, daß bereits zu Beginn des 14. Jahrhunderts die Bebauung
Breisachs weitgehend in der Form vorhanden war, wie sie bis zum Jahre 1793 bestanden
hat. Es gab also nicht nur das Straßennetz der Oberstadt in der späteren
Form, sondern auch mit der heutigen Münsterbergstraße, der Muggensturmstraße,
der Fischerhalde, der heutigen Rheintorstraße eine durch Rheintor, Kupfertor,
Muggensturm (nicht identisch mit dem folgenden!)68 und Gutgesellen tor gesicherte
erste Stadterweiterung. Selbst die zweite Stadterweiterung war mit Wag (östlich
des Gutgesellentores), Werd, Straßgasse (= Richard-Müller-Straße) Ziegelhof usw.
schon fast vollständig bebaut. Am Ostende der Straßgasse war eine Straßensperre,
ein Grendel, an dessen Stelle bald das keinesfalls mit dem Gutgesellentor identische
Grendeltor getreten ist.69 Offenbar war die Befestigung dieser zweiten Stadterweiterung
in der südlichen Unterstadt damals im Gange, denn die Urkunde Friedrichs

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