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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
94/95.1976/77
Seite: 401
(PDF, 57 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1976-77/0407
Diebe, Räuber und unehrliche Missetäter das Strafgericht nicht hart genug treffen,
im Gegensatz zu heutigen Urteilen, die oft eine Komödie darstellen (Hohenzoll.
JHefte 1961, 83 f.).

Es gab befristete und dauernde Asyle. Auf dem „Kreben" genannten Dorf platz
in Ringingen (20 km südlich von Reutlingen) bestand noch 1728 laut Ortsplan
„eine Freyhait von 24 Stund". In der ehemaligen Reichsstadt Reutlingen selbst
war bis 1804 ein Asyl von unbegrenzter Dauer, das nach Vermutung des Stadtarchivars
Dr. Schwarz auf das ehemalige Franziskanerkloster zurückreichen dürfte
und im Jahre 1495 durch Kaiser Maximilian als schon althergebracht bestätigt
wurde. Ich konnte aus den dort vorhandenen Asylbüchern, die leider Lücken aufweisen
, 98 Namen von Asylanten zwischen 1517 und 1787 aus dem Gebiet des
bisherigen Hohenzollern erheben, die dort Zuflucht gesucht haben (Ztsch. f. hohz.
Gesch. 1965, 255 f.). Auch die Befragung der Asylanten vor ihrer Zulassung in die
„Freiheit", d. h. in die Asylstätte, in Reutlingen ist a. a. O. aus dem zweiten Band
der Aufzeichnungen mitgeteilt. Sie ähnelt den von Rambach aus Waldkirch gebrachten
Fragen, die hier wiederholt seien:

„Folgende Artikel sollen allen, so die >Freiheit< der Burg alhier ob Waldkirch
begehren, vorgehalten und sie befragt werden. Wer einen oder andern Artikel (bei
Treu und Glauben) bekennt, dem soll das Asyl nicht gegeben und sie nicht in die
Burg eingelassen werden:

Ob er ein Mörder, Kirchenbrecher, Ketzer oder Verräter sei?

Ob er einen Auflauf oder einen Anschlag gegen die Herrschaft Schwarzenberg
gemacht habe? Ob er ein Totschläger sei, bedacht oder vorsätzlich gehandelt habe,
der Totschlag somit rechtlich als Mord erkannt werde? Ob er den Totschlag an geweihter
Stätte vollbrachte? Ob er nicht absichtlich und mutwillig Feuer gelegt und
Schadenfeuer veranlasst habe? Ob er sich unterstanden, die Wächter der Stadt
Waldkirch bei Tag oder Nacht auf den Türmen, an Toren oder Mauern von ihrer
Wacht abzuhalten und zu schädigen beabsichtigte?"

Nach den vorausgehenden Darlegungen ist nun der Text der „Freiheit" der
Küchlinsburg leicht zu verstehen!

Beim Frauenkloster bzw. Margarethenstift Waldkirch lag es nahe, die Freiung
vor die Klostermauern heraus in die Burg des Vogts zu verlegen, da man den Klosterfrauen
oder Stiftsdamen eine solche Last schwerlich zumuten konnte. Anfang
und Ende des Asyls kennt man offenbar nicht. Auch scheint kein Verzeichnis von
Asylanten erhalten zu sein. Wenigstens teilte Herr Rambach auf unsern Hinweis
nichts mit.

Johann Adam Kraus

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