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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1977/0087
IV. Prinzipien,

über die man streiten kann

Eine Garantie, die es nicht umsonst gab

Die Freiburger Sparkasse war in ihren Anfangsjahrzehnten keine
Sparkasse wie jede andere, aber das kann man nicht auf den ersten
Blick erkennen, und auch die sorgfältigsten Studien bringen es
nicht heraus, wenn sie sich alleine auf die Rechtsnormen, die
Statuten, beschränken. Das nämlich, was den Unterschied ausmacht
, wird dort eigentlich vollkommen totgeschwiegen. Auch
wenn man weitersucht und die ganze Ereignisfolge der Gründungsgeschichte
Schritt für Schritt unter die Lupe nimmt, kommt
nicht mehr zum Vorschein. Dabei handelt es sich keineswegs um
etwas besonders Geheimnisvolles, um eine Tatsache etwa, nach der
man erst mühevoll forschen müßte, um sie schließlich mit viel
Glück in einem vergilbten Aktenstück zu entdecken. Das Faktum
selbst ist uns nämlich aus der Gründungsgeschichte bestens bekannt
: der Beschluß vom 13. August 1826, mit dem die Beurba-
rungsgesellschaft sich „anheischig" machte, die Garantie für die
Sparkasse zu übernehmen. Hat doch die Beurbarungsgesellschaft
mit ihrer Gewährleistung die Freiburger Sparkasse unter ein Vorzeichen
gestellt, das den meisten anderen fehlte. Sie mußte nämlich
von vornherein Gewinne machen.

Gerade dazu aber waren die meisten Sparkassen jener Zeit nicht
im mindesten gezwungen, ja, strenggenommen durften sie es vielleicht
gar nicht. Allenfalls sollten sie ihre Kosten decken und sich
damit selbst erhalten. Schafften sie auch das nicht, so war der Gewährsträger
vielfach bereit, das Defizit zu decken. In der Regel
braucht man diese Bereitschaft jedoch nicht als besonders hochherzig
anzusehen, denn meistens waren die Druckkosten für die
Sparbücher einer der wichtigsten Ausgabeposten, und die Sparkassengründer
zeigten sich vielerorts schon hoch erfreut, wenn sie
diese nicht aus der Gemeindekasse bestreiten mußten.

Die Freiburger Sparkasse
ein Sonderfall

Die Sparkasse

mußte Gewinn machen

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