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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0030
22 Kirchgässner (wie Anm. 9), S. 23.

23 Schreiber (wie Anm. 2), Teil II, S. 222.

24 Ähnlich werden Erbschaften bei Zünftigen besteuert. 1501 findet sich in den Einträgen der Schneiderzunft
eine Randbemerkung: 200 fl ist 4 ß gewerfft. Auch hier liegt nicht die Relation 20:1 vor (5 °/c), sondern
625: 1. Ähnlich niedrige Sätze (von 200 fl 6 ß; von 60 fl 2 ß) finden sich wiederholt.

25 Zum Abzug für die frühere Zeit vgl. Flamm (wie Anm. 3), S. 13 sowie für das 16. Jahrhundert -
Zasius (wie Anm. 6), III. Traktat, 10. Titel, f. LXXXVr.

28 Als zusätzliche Abgabe wird einmal (Nr. 24/1536) 18 ß von 6 dischgenger erhoben, pro Person also 3 ß,
d. i. die Hälfte des Minimalsatzes in der Gruppe der Zünftigen. Wie aus einer Bemerkung in Nr. 17/1520
hervorgeht, wurde im Falle von Personen, die Tischgänger beköstigten, ausdrücklich mit dem Rat vereinbart
, welche Lebensmittel unter Umgehung des Einzelhandels bezogen, welche Mengen Wein wie hoch
verzollt werden mußten.

27 St. Blasien wird in diesem und den folgenden Jahren in der Gruppe der Satzbürger aufgeführt und erscheint
deshalb nicht in Tab. 1.

28 Kirchgässner (wie Anm. 9), S. 23.

29 Günther Wolf, Adelhausen ein Dominikanerkloster und seine Beziehungen zum Adel, zu Stadt und
Bürgertum von Freiburg und zur Umgebung (Arbeitstitel).

30 Gelegentlichen Einträgen mit separat ausgewiesenem Wachtgeld ist zu entnehmen, daß dieses oft 25 50 °/o
höher war als das Gewerft; vgl. z. B. in Nr. 16/1519 die Einträge zu Disen ist zunfft verpotten.

31 Stadtarchiv Freiburg i. Br., Ratsprotokolle Bd. 11, 1540, f. 91v.

32 Vgl. Kirchgässner (wie Anm. 9), S. 24 zu Frankfurt und Worms. ■— Ediert und ausgewertet wurden
mehrfach die Türkensteuerlisten aus der Mitte des 16. Jahrhunderts: R. Rau (Hg.), Die ältesten Tübinger
Steuerlisten (Veröffentlichungen des Stadtarchivs Tübingen Bd. 4, Tübingen 1970) (bedauerlicherweise nur
äußerst knappe Vorbemerkungen). Die Stuttgarter Steuerliste von 1545. Bearbeitet und erläutert von
Gerd Wunder. (Veröffentlichungen des Archivs der Stadt Stuttgart, Bd. 26). Stuttgart 1974. Karte
XII.1 des Historischen Atlas von Baden-Württemberg: Die durchschnittlichen Vermögen in den altwürt-
tembergischen Städten und Dörfern um 1545 nach den Türkensteuerlisten, Beiwort (sehr informativ) von
K. O.Bull.

33 Spezialisten und Künstler waren offensichtlich häufig von der Steuer befreit; in Konstanz die städtischen
Werk- und Brunnenmeister sowie die Büchsenmacher, ferner ähnlich wie in Freiburg der städtische
Wachtdienst und die Hebammen. Kirchgässner (wie Anm. 11), S. 121.

34 Nach Kirchgässner (wie Anm. 11), S. 117, kam in Konstanz sogar der Angehörige einer Hebamme in
den Genuß der Steuerermäßigung.

35 Vgl. Schreiber (wie Anm. 2), Teil III, S. 355. Was die Deutung der Hungerkrisen des 16. Jahrhunderts
angeht, so sei auf die vorzügliche Synthese verwiesen von W. Abel, Massenarmut und Hungerkrisen im
vorindustriellen Europa. Versuch einer Synopsis. Hamburg, Berlin 1974, hier S. 70 ff.

38 Vgl. Schreiber (wie Anm. 2), Teil III, S. 341.

37 In der Zunft der Rebleute seit Nr. 21/1533, bei den übrigen Zünften seit Nr. 29/1543.

38 Kirchgässner (wie Anm. 11), S. 25, ferner S. 26, 82, 83, 87; ders. (wie Anm. 9), S. 24 f.

39 Bei der Deutung dieses vor vielen Einträgen stehenden Wortes haben mich die einschlägigen Nachschlagewerke
bislang im Stich gelassen. Dem Zusammenhang nach muß es sich darum handeln, daß man den so
gekennzeichneten Steuerpflichtigen irgendwie Entgegenkommen zeigte.

40 Nach Ausweis von Nr. 129/1658 bringen die Zünfte in diesem Jahr wieder 720 10—4 an Steuer auf, 1659
731—16—5 (Schätzung 2013—13—8 bzw. 2003 11 0); gemessen an den vierziger Jahren spricht aus
diesen Zahlen eine gewisse Erholung der Stadt.

41 Schreiber (wie Anm. 2), Teil III, S. 323.

42 Ohler (wie Anm. *, Zum Haushalt . . .) Fig. 2, S. 281.

43 Ohler (wie Anm. *, Kreditaufnahme), S. 167 f. und S. 170 Fig. VII.

44 Eine Vorstellung davon, wie stark zeitweise das Wachtgeld gesteigert wurde, vermittelt ein Verzeichnis
der Vf den Zwölff Zünfften Befundener Schätzung, ordinari vnnd Extraordinari wachtgeld Extanzen von
A° 626 biß 630 in Nr. 117/1634. Danach entfielen auf die Zünfte an ordinari Wachtgeld 1.369 12 7 lb,
an Extraordinari Wachtgeld 3.264 2 0 lb, zusammen mit den Ausständen der Schätzung 9.240 17—Olb.

45 Tennenbach, St. Ulrich, Sölden, St. Peter, St. Trudpert, Deutschherren, Schuttern, St. Blasien, Stift Waldkirch
, Domstift Basel.

46 Auch Basel hatte zu Anfang des Krieges riesige Summen aufgenommen, die es seit 1634/35 nicht mehr mit
Zinszahlungen bedienen konnte. Anders als Freiburg hat Basel jedoch einen erheblichen Teil dieser Summen
tilgen können. R. Stritmatter, Die Stadt Basel während des Dreißigjährigen Krieges. Politik, Wirtschaft
, Finanzen. Bern, Frankfurt/M., Las Vegas 1977 (Phil. Diss. Basel). Auf diese Arbeit sei auch deshalb
nachdrücklich hingewiesen, weil hier der Teilaspekt Finanzwesen in das Gesamtbild der politischen,
diplomatischen, militärischen, wirtschaftlichen Entwicklung eingeordnet wird.

47 Kirchgässner (wie Anm. 9), S. 16.

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