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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1978/0057
te der Rat seine obrigkeit zur Geltung bringen. Bei den Predigern und dem Kloster
Adelhausen hat nur das gesind der Stadt die Steuer bezahlt.

Für die Erhebung beim weltlichen Klerus der Dekanate Freiburg und Breisach
hatte der Bischof von Konstanz gemäß § 7 der Pfennig-Ordnung eigene bischöfliche
Kollektoren eingesetzt. Diese hatten außerdem bei den Orden und geistlichen
Häusern die Reichssteuer einzuziehen. Doch scheint es auch hier größere Schwierigkeiten
gegeben zu haben. Denn nur fünf Klöster und zwei geistliche Gemeinschaften
waren gewillt zu zahlen: die Augustinerchorherren in der Vorstadt Neuburg
13 ß, der Abt von St. Märgen (Allerheiligen) für sich und pro sua familia I3V2 ß
und 6 Plappert, der Abt von Tennenbach auf Widerruf 13 ß, die Äbtissin von
Günterstal pro se et suo conventu similiter et familia 3V2 Gld. 1 ß, das Frauenkloster
St. Agnes in der Lehener Vorstadt 1 Gld., die Beginen zum Lemmlin in der
Engelstraße (apud Agnum) 71/2 ß und die Beginen auf dem Graben (St. Katarina)
Vt Gulden.93

Die von den verschiedenen Klöstern entrichtete Kopfsteuer läßt interessante
Schlüsse auf die Größe der Kommunitäten zu.94 Demnach umfaßte das Augustinerkloster
in der Vorstadt Neuburg und das Kloster Tennenbach jeweils 26 Personen,
die Beginen in der Engelstraße 15 Personen, die Beginen des Klosters St. Clara
und die Frauen zu S. Agnes jeweils 12 Personen, die Frauen zu St. Johann um
3 Personen. Bei den Klöstern Tennenbach und Günterstal lassen die Zahlenangaben
leider keine Aufgliederung zu. Bei Günterstal läßt sich ablesen, daß es sich
selbst als vermögend einschätzte, zahlte es doch den höchsten Steuersatz von 1 Gld.,
was jährliche Renteinkünfte von mindestens 50 Gld. bedeutete. Das Kloster St.
Agnes war bedeutend ärmer, gaben die Schwestern doch nur V2 Gld. Vermögenssteuer
. Die an sich geforderte zusätzliche Kopfsteuer lehnten die Klöster jedoch
ab.95

Die größeren Ordensgemeinschaften wie die Karthäuser, Dominikaner, Mino-
riten, Augustiner-Eremiten, Wilhelmiten, Antoniter und Reuerinnen verweigerten
selbst die Kopfsteuer. Die Deutschordensherren und Johanniter verwiesen die Kollektoren
an ihre Ordensoberen, denn diese würden auch für sie bezahlen.96

Die Angehörigen der Universität wurden zusammen mit dem Weltklerus des
Landkapitels Freiburg zur Reichssteuer veranlagt. Dies hängt damit zusammen,
daß die Universitäten bis zum Ausgang des Mittelalters durch den Vorgang ihrer
Gründung dem „Corpus ecclesiasticum" zugeordnet wurden. Die Erhebung erfolgte
durch die bischöflichen Kollektoren Nikolaus Locher, Dekan des Landkapitels
Freiburg, und seinen Kämmerer Johannes Zeller vom 14. bis 17. Februar 1497
beim Klerus des Dekanats und vom 22. bis 24. Februar bei den Universitätsangehörigen
.97 Durch einige säumige Zahler erstreckte sich die Zeit des Einsammelns
bis zum 11. März.

Die Liste der Universität, die 149 Studenten, 12 Professoren, 5 famuli, 12 famu-
lae, 3 ancillae, 4 Familienangehörige und 4 sonstige unbestimmbare Personen aufführt
, ist, wie Schaub nachweisen konnte, nicht vollständig. Nach Schaubs Nachforschungen
fehlen mindestens 20 Studenten. Auch die Liste der Professoren ist
unvollständig. Andererseits werden in der Pfennigliste Studenten. genannt, die
nicht in den Universitätsmatrikeln verzeichnet sind.98 Bei den famuli der Liste ist

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