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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1979/0023
Jahrhunderts können die Verhältnisse zu Anfang des 15. Jahrhunderts ein wenig
verdeutlichen helfen.84 Auch im 16. Jahrhundert gehört das Domänenland im wesentlichen
zur Pertinenz der im Hachberger Territorium gelegenen Burgen. Seine
Gesamtfläche betrug im Jahre 1785 noch ungefähr 900 Jauchen, was für den südwestdeutschen
Bereich eine vergleichsweise große Eigenbaufläche darstellte. Den
organisatorischen Mittelpunkt der herrschaftlichen Eigenwirtschaft bildete im 16.
Jahrhundert die Burg Hachberg, wo sich bis zur Stadterhebung von Emmendingen
im Jahre 1590 auch das Zentrum der landesherrlichen Verwaltung befand. Von
dieser Hauptburg des Territoriums aus ergingen die Fronaufgebote für die Arbeit
auf den Domänen und die für den herrschaftlichen Haushalt benötigten Dienstleistungen
, hier befanden sich auch die Speicher und Scheunen, in die die Domänenerträge
zusammen mit den grundherrlichen Naturalabgaben in Fronarbeit herangeschafft
wurden. Die anfallenden Frondienste wurden in der Regel gleichmäßig
auf die einzelnen Gemeinden des Hachberger Territoriums verteilt. Die Fronpflichtigen
eines jeden Dorfes mußten bestimmte Ackerstücke, Weinberge und Wiesen
mit ihren Hand- und Spanndiensten bebauen. Zu diesen Ackerbaufronen kamen
noch Fuhrfronen, Baufronen und andere Dienste. In den 40er Jahren des 18. Jahrhunderts
hatte jeder Tagelöhner pro Jahr durchschnittlich 2,8 Tage und jeder fronpflichtige
Bauer mit Zugtieren 3,5 Tage zu dienen.

Trotz dieser zweifellos wichtigen Stellung der herrschaftlichen Eigenwirtschaft,
die in vielen Untersuchungen und Darstellungen zur Agrarverfassung des Spätmittelalters
nicht genügend Beachtung findet, war der überwiegende Teil des Hachberger
Grundbesitzes an die abhängige Bauernschaft ausgegeben und wurde von
ihr im Zins^ und Rentensystem bewirtschaftet. Die im Hachberger Urbar von 1414
in den einzelnen Dörfern und Ortschaften summarisch aufgeführten Zinsen und
Gülten lassen einigermaßen zuverlässig den Umfang und die Bedeutung der Hachberger
Rentenwirtschaft erkennen. Die Hauptmasse des markgräflichen Grundbesitzes
und der grundherrlichen Leihobjekte befindet sich in den Orten Eichstetten,
Bahlingen, Malterdingen, Weis weil, Emmendingen, Sexau und Ottoschwanden; es
überwiegen also deutlich die altbesiedelten Dörfer der Rheinebene, des Kaiserstuhls
und der Vorbergzone, während der Hachberger Grundbesitz im Schwarzwaldgebiet
und besonders im Bereich des Freiamts auffallend gering ausfällt. In
dieser Grundherrschaftsstruktur schimmert auch umrißhaft eine Zweiteilung des
Hachberger Territoriums durch: Im südwestlichen Herrschaftsgebiet befinden sich
die großen Getreide- und Weinbaudörfer des Kaiserstuhls und der Rheinebene mit
ihren ausgeprägten Gewannfluren, und im nordöstlichen Teil erstreckt sich das
Ausbauland des Schwarzwaldes mit seiner Hofsiedlungsstruktur und seinen Blockfluren
.85 Im allgemeinen überwiegen in der Hachberger Grundherrschaft die kleinbäuerlichen
Besitz- und Wirtschaftseinheiten; größere, an Bauern verliehene Höfe,
die oft Restbestände alter Villikationen darstellen, befinden sich in Ottoschwanden
, Malterdingen, Bahlingen, Eichstetten und Denzlingen.

Die Bauernhöfe, Bauernlehen und kleineren Einzelgüter sind in der Hachberger
Grundherrschaft des 14. und 15. Jahrhunderts zu einem großen Teil als Erblehen
verliehen, soweit sich dies aus dem urkundlichen Quellenmaterial ersehen läßt. Die
Hachberger Bauern verfügten also offenbar über gute Besitzrechte an ihren Leihe-

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