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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1979/0057
den Büchsenmeisterfragen und die Rezeptgruppen sind stilistisch klar und reproduzierbar
wiedergegeben. Der Autor muß gewußt haben, daß nur er über die so
wichtigen Unterlagen verfügte: Nun hast du hier zum ersten Mal gehört.. .

Der Mann, der das Buch schrieb, hätte es durchaus bei einer nichtssagenden Vorschriftensammlung
belassen können. Daß er es nicht getan hat, deutet auf Absicht,
vielleicht auf ein persönliches Verhältnis zu dem Meister hin. Der Autor leitet den
Text ein mit einem Abschnitt, der die Notwendigkeit der Verteilung mit dem Geschütz
begründet, er führt ihn dann über die Büchsenmeisterfragen und den zentralen
Abschnitt fort und bringt dann, nach einer Darstellung der persönlichen Voraussetzungen
, die ein Büchsenmeister besitzen muß, die gesamten Salpeter- und
Pulverrezepte in systematischer Gliederung. Dazu gehören Anweisungen zum
Kauf von Salpeter, Hilfsstoffe und Sonderladungen für das Geschütz. Dann
schließt er mit dem Abschnitt, der dreimal die Eingangsworte des Anfangskapitels
aufgreift: Welich fürst, grawe, herre, ritter, (Edel-)knecht oder Stetten. . . Er appelliert
an die Vernunft und die Einsicht der Verantwortlichen, er beschwört die von
Gott selbst dem würdigen Adel des Römischen Reiches übertragene Aufgabe der
Schutzpflicht und gibt somit eine ethische Begründung für den Einsatz dieser Waffe
im Verteidigungsfall. Er wendet sich offensichtlich gegen vorherrschende Meinungen
und versucht, den Meister und seine Erfindung zu rechtfertigen. Das Feuerwerkbuch
, so genial seine Vorschriften und Arbeitsanweisungen einbezogen sind in
einen übergreifenden Rahmen, ist deshalb keine einfache, banale Vorschriftensammlung
. Es stellt die dokumentarische Beschreibung, die Rechtfertigung der Lebensarbeit
und des Werkes eines Mannes dar, der - alleine für seine Salpeterchemie
- zu den bedeutenden Chemikern der beginnenden Renaissance gerechnet
werden muß, des Alchemisten Berchtold Anklitzen.

Der Prozeß gegen ihn und dessen Ausgang haben Berthold offenbar schlaglichtartig
in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Wenn eine Vielzahl älterer
Chronisten, besonders der italienischen, das Jahr 1380 als das Erfindungsjahr angibt
, kann es durchaus eine Erklärung dafür geben. Jedes Gericht hat die Pflicht
der Beweislast. Waren schriftliche Aufzeichnungen des Angeklagten aus dem Jahre
1380 das Indiz für seine Schuld? Nur diesen einen Hinweis gibt es in jener frühen,
gereimten Parallelhandschrift: Es schrieb ein Meister Berchtold . . . Weil aber der
Mönch Berchtold aufgegriffen wurde, erschien er seinen Zeitgenossen und späteren
Generationen als der pulvererfindende Bernhardiner oder Franziskaner, der in der
Stille eines Klosters seine umstürzenden Arbeiten begonnen und vollendet hatte
(vgl. Abb. 5).

Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse:

1. Berchtoldus niger trug wahrscheinlich den bürgerlichen Namen Berchtold Anklitzen
(Angeleisen). Er war von Beruf Chemiker (Metallurg), vielleicht auch ma-
gister in artibus.

2. Bei seinen beruflichen Arbeiten, die ihn mit der Transmutation der Metalle konfrontierte
, entdeckte er das physikochemische Prinzip, wonach energiereiche

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