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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1979/0126
Item dicta domus habet septem villas proprias, videlicet Heytershem, Grys,
Bremgarten, Statt, Gundlingen, Offhusen et Wendlingen in quibus villis habet
vasallos.

Item domus habet bona utensilia. Item lectos L cum eorum neccessariis. In aliis
vero utensilibus necessariis ad usum camerarii et domus est domus bene provisa.

Übersetzung

Von Berent Schwineköper

Freiburg

Am 9. März 1495 kamen die Herren Visitatoren in der Kommende Freiburg im
Breisgau an, deren Präzeptor der ehrenwerte Herr Großprior von Deutschland,
Herr Rudolf, Graf von Werdenberg, ist. Die genannte Kommende ist dem Reich
unterstellt und liegt in der Stadt Freiburg in der Diözese Konstanz. Am gleichen
Tage leistete Bruder Johannes Fischer, Mitglied des Johanniterordens und Faktor
bzw. Prokurator der genannten Kommende, den Eid, daß er die genannten Visitatoren
über alle Angelegenheiten der Kommende unterrichten werde.

Nämlich, die genannte Kommende besitze eine große und ziemlich schöne Kirche,
die jedoch keine Pfarrkirche sei. Diese enthalte sieben Altäre. Der erste sei zur
Ehre Johannes des Täufers errichtet, weshalb die Kirche den Namen dieses Heiligen
trage, der zweite zur Ehre der Apostel, der dritte zur Ehre des Heiligen Kreuzes,
der vierte zur Ehre aller Märtyrer und Konfessoren, der fünfte zur Ehre aller
heiligen Jungfrauen, der sechste zur Ehre der heiligen Jungfrau Maria, der siebente
zur Ehre des Apostels Jakobus.

Ferner, diese Kommende habe vier Kapläne und einen Diakon, die alle Angehörige
des Johanniterordens seien. Ihre Namen seien Bruder Henricus Visse, der
zugleich Prior der Kirche sei, Bruder Paulus Scheck, Bruder Henricus Bernhard,
Bruder Wendelinus, Diakon Bruder Theobaldus.

Ferner, die genannten Kapläne seien verpflichtet, alle kanonischen Hören in der
Kirche zu singen, mit Ausnahme der Matutin, welche sie nur zu lesen brauchten.
Sie hätten täglich zwei Messen zu halten, eine mit Gesang und eine ohne.

Ferner, die Kirche habe zwei Ewige Lichter, die Tag und Nacht leuchteten, die
übrigen Lampen würden nur an Sonntagen und Feiertagen verwendet.

Es folgen die Kleinodien und der Güterbesitz der Kirche: Nämlich sechs verzierte
Abendmahlskelche aus Silber mit zugehörigen Patenen, von einem Kelch der
Fuß beschädigt. Ferner das Haupt Johannes des Täufers auf einer silbernen Schale,
die von Bruder Hermann von Hachberg, Großprior von Deutschland, gestiftet
wurde. Ferner eine große silberne Monstranz und ein großes Altartuch. Von diesen
sagt der Prior, man habe sie in früherer Zeit für 100 Gulden verpfänden können.
Ferner eine silberne Weihrauchpfanne. Weiter eine mittelgroße silberne Monstranz.
Weiter eine silberne Monstranz mit den Reliquien des hl. Johannes. Ferner eine

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