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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1980/0028
domini castri de Tonsul in Brisgaudia, geheiratet.122 Daraus leitete er anscheinend
einen Erbanspruch auf die umfangreichen Lehen und sonstigen Besitzungen der
Familie von Tunsei ab, da seine Frau die letzte dieses Zweiges des Rittergeschlechts
war. Auch die von Tunsei waren nämlich ein altes zähringisches Ministerialengeschlecht
, das nach dem Aussterben der Herzöge durch Erbgang an die Grafen von
Freiburg aus dem Hause Urach übergegangen war.123 Es scheint nun, daß die Grafen
den lehnsrechtlich anfechtbaren Anspruch Rudolfs von Rathsamhausen auf
Erhalt der Lehen der Familie von Tunsei nicht anerkannten und diese Besitzungen
als erledigte Lehen einziehen wollten.123* Darüber kam es anscheinend zu harten Auseinandersetzungen
, bei denen Rudolf von Rathsamhausen unterlag. 1256 mußte er,
allerdings gegen Zahlung einer Entschädigung von 400 Mark, einer sehr erheblichen
Summe, zugleich namens seiner Frau auf die Burg Tunsei und die davon abhängigen
sonstigen Güter zugunsten des Grafen Konrad von Freiburg verzichten.124 Da er
gleichzeitig gezwungen wurde, eine Art von Urfehde zu versprechen und auf
etwaige spätere Ansprüche zu verzichten, wird deutlich, daß es schwere Kämpfe
gegeben haben dürfte. Es war nicht gerade selten, daß nach solchen Fehden die Beteiligten
sich dadurch vor höheren Gewalten zu salvieren trachteten, daß sie reiche
Stiftungen an geistliche Institutionen vornahmen. Auch im Falle der von Rathsamhausen
waren Rudolf und offenbar mehr noch seine Ehefrau Anna zu ähnlichem
bereit. Empfänger wurde die sich damals anscheinend gerade erst zu einer festeren
Form entwickelnde abbatia monialium in Breisach, die einen großen Teil der nicht
von den Grafen von Freiburg zu Lehen gehenden Besitzungen der von Tunsei
empfangen zu haben scheint. Denn außer den freiburgischen Lehen in Tunsei scheinen
diese Ministerialen auch im Elsaß, der Schweiz und vermutlich in Breisach Besitzungen
gehabt zu haben, die nach dem Tode des Ritters von Tunsei seinen Erben erhalten
geblieben sind.124a Diese Dinge werden durch mehrere, freilich nicht immer
die uns interessierenden Fragen mit genügender Deutlichkeit klärende Urkunden
wenigstens einigermaßen erkennbar, die Rudolf von Rathsamhausen nach dem
Tode seiner Frau ausstellte. Die erste Urkunde stammt vom 24. Juni 1266.125 Sie
bestätigt in Anwesenheit der Äbte von Lützel, Tennenbach, Sankt Urban bei Lu-
zern und Wahstat (Lieu Croissant bei Besancon) die Schenkung der inzwischen verstorbenen
Anna von Rathsamhausen, geborene von Tunsei, an Marienau, welche
Hof und Reben in Scherweiler bei Schlettstatt, weitere Güter und Abgaben zu
Biesheim, Balzenheim, und dazu die Fahrhabe des Bestätigers der Schenkung umfaßte
. Außerdem bestätigte Rudolf, daß ihn die Nonnen zu ihrem Pfleger über ihre
Güter in Künheim eingesetzt hätten, wo sie ebenfalls Grundbesitz innehatten, der
aber anscheinend nicht von Anna von Rathsamhausen geschenkt worden war. Man
kann daraus wohl folgern, daß Rudolf selbstverständlich auch Pfleger über diejenigen
Klosterbesitzungen war, die seine Frau dem Kloster überlassen hatte. Her-
vorhebenswert ist die Anwesenheit von 4 Äbten des Zisterzienserordens. Diese bildeten
offensichtlich die Visitationskommission, welche die Aufnahme der Breisacher
Kongregation in ihren Orden überprüfen sollte. Sie hielten sich anscheinend bereits
an den ein Jahr später vom Generalkapitel offiziell in die Statuten aufgenommenen
Brauch, wonach sich bei der Gründung neuer Konvente oder der Aufnahme
bestehender eine Visitationskommission an Ort und Stelle zu begeben

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