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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1980/0041
in der ZGORh vorsichtshalber Rückfrage nach dem entsprechenden Aktenband gehalten. Das Stadtarchiv
Freiburg hat darauf am 24. 5. 1978 die gesuchte Akte, die vorhanden war, in Ablichtung zur Verfügung
gestellt und dabei darauf aufmerksam gemacht, daß das Stück keinen Hinweis auf die von Haselier ge
äußerten Vermutungen ergebe. — Auch von uns wurde das nur zwei Blatt enthaltende angebliche Urkun
denverzeichnis noch einmal durchgesehen. Es erwies sich als Entwurf zu. einer Deduktion, die offenbar in
dem sich Ende des 16. Jahrhunderts abspielenden Prozeß um die Einlösung des verpfändeten Breisacher
Schultheißenamtes Verwendung finden sollte. (Vgl. Kreisbeschreibung [wie Anm. 12] Bd. 2, 1, S. 120).
Aus der Mitte des 13. Jahrhunderts enthält diese allein die folgende falsch datierte und sachlich nicht
zutreffende Angabe: Anno 1245 hat sieb die stat Breysach, so zuvor frey und keinem herrn unterworfen
gewesen, freywillig an Bertholdum, damahligen bischoß von Basel, ergeben und seither 30 jähr lang bey
demselben bistumb verbliben. — Auch die von uns früher mehr zufällig aus einer späten Quelle des
17. Jahrhunderts beigebrachte Angabe über die angebliche Stiftung des Klosters Marienau in den Jahren
1254/55 ist höchst unzuverlässig. (Vgl. Schwineköper wie Anm. 2, S. 382 Anm. 71). Das beweist die
dort aufgestellte, durch nichts gerechtfertigte Behauptung, daß die Grafen von Habsburg Stifter des
Klosters gewesen seien. Infolgedessen ergibt sich daraus lediglich, daß man im 17. Jahrhundert in Breisach
der Meinu.ng war, Marienau müsse etwa in der Mitte des 13. Jahrhunderts entstanden sein. Es muß
daher dabei bleiben, daß für eine Stiftung des Klosters Marienau im Jahre 1255 durch Bischof Bertold II.
von Basel nicht der geringste urkundliche Beweis erbracht werden kann. Selbst Haselier, der an sich eine
Gründungsurkunde nachweisen möchte, muß an anderer Stelle (wie Anm. 4, S. 74) zugeben „Für das
Kloster Marienau ist weder der Stiftungsbrief, noch eine bischöfliche Zustimmungsurkunde, noch eine
kaiserliche Bestätigung überliefert, die" [bezieht sich doch wohl auf alle drei Möglichkeiten?] „es gar nie
erhalten hat". — Im übrigen treffen auch die allgemeinen Vorstellungen des gleichen Verfassers über die
Stiftung von Klöstern mindestens für die weiblichen Kongregationen des späteren 12. und des 13. Jahrhunderts
in dieser Form nicht zu. Das dazu von H. Grundmann (wie Anm. 1 S. 170 ff.) Ausgeführte
scheint ihm fremd geblieben zu sein. Vgl. dazu jetzt M. Kuhn Rehfus, Zisterzienserinnen in Deutschland
in: Die Zisterzienser (wie Anm. 1) S. 126 f. „An der Gründung von Frauenzisterzen waren mannig
faltige Kräfte beteiligt. Häufig entschloßen sich fromme Frauen, die bisher in religiösen Gemeinschaften
ohne Klosterregel, etwa als Beginen, zusammen gelebt hatten, und in vielen Fällen der Ketzerei verdäch
tigt worden waren, diesem Odium zu entfliehen und die Zisterziensergewohnheiten zu befolgen. Oft nah
men Konvente bereits bestehender Klöster, vor allem Benediktinerinnen, die Statuten der Zisterzienser an.
In noch größerem Umfange gründeten Angehörige edelfreier Geschlechter und Mitglieder von Ministe
rialenfamilien, aber auch Bischöfe neue Zisterzienserinnenniederlassungen oder halfen religiösen Frauen
zirkeln bei der Umwandlung in Zisterzen. Sie statteten die jungen Klosterpflanzungen mit dem notwen
digen wirtschaftlichen Grundstock aus, nachdem der Orden seit 1225 die Aufnahme ausdrücklich von einer
ausreichenden Ausstattung abhängig gemacht hatte, um den Unterhalt aller Frauen bei strenger Klausur
aus eigenen Mitteln und unter Verzicht auf Allmosensammeln sicherzustellen". Vgl. ferner A. Wienand,
Über Entstehung und Frühzeit der Cistercienserinnen Klöster bei: A. Schneider (wie Anm. 1) S. 343 bis
362. — Über die Stellung der Zisterzienserinnen in den einzelnen Bistümern vgl. Kuhn Rehfus ebd.
S. 128 ff.

Die Haltung der einzelnen Bischöfe gegenüber der religiösen Frauenbewegung und ihrer Einfügung in die
Ordnung der verschiedenen Orden ist sehr unterschiedlich gewesen. Die besonders von den Zisterziensern
geforderte Befreiung ihrer Klöster von der geistlichen Ordinariatsjurisdiktion der Bischöfe stand deren
Streben nach Schaffung eigener Landesherrschaft entgegen. — Vgl. Trouillat (wie Anm. 24) Bd. 1 S.
581 Nr. 401 1249 Graf Ulrich von Pfirt bestätigt die Schenkungen seines Vaters an das Zisterzienserkloster
Lieu Croissant (Wachsstat) bei Besanfon; 1251 Januar 20 ebd. S. 589 Nr. 408, Bischof Bertold II.
von Basel nimmt das Zisterzienserkloster Frienisberg unter seinen Schutz; gefördert wurde vor allem auch
das älteste Zisterzienserkloster auf deutschem Boden in Lützel nahe der Schweizer Grenze. Vgl. 1253
November 22 ebd. S. 597 Nr. 416.

Reform der weiblichen Kongregationen stand anscheinend für Bischof Bertold II. von Basel über deren
sonstiger Förderung. Ein Beispiel bietet sein Verhalten gegenüber dem Kloster Michelbach (Obermichel
bach) bei Hüningen nordwestlich von Basel, 1253 Juni 5 Trouillat (wie Anm. 24) Bd. 1, S. 593 Nr.
413 Graf Ulrich von Pfirt [Bruder des Bischofs] verzichtet auf die Vogtei über Michelbach; 1253 November
22 ebd. S. 597 Nr. 416. Bischof Bertold II unterstellt das Benediktiner-Nonnenkloster der Zister
zienserabtei Lützel ut illud de fratribus vestri ordinis reformavit ipsum. 1254 Mai 8 ebd. S. 599 Nr. 418.
Papst Urban IV, bestätigt, daß Basiliensis episcopus . . . eidem monasterinm non posse salubriter de
personis tunc in eo degentibus reformari; 1256 o. T. ebd. S. 643 f. Nr. 451 vertreibt Bischof Bertold die
Michelbacher Nonnen doch noch wegen ihres Lebenswandels ipsas a prefato monasterio sententialiter
excludentes.

Statuta capitulorum generalium ordinis Cisterciensis, hg. J. M. Canivez, Bibliotheque de la revue
d* histoire ecclesiastique, Fase. 11, Bd. 3, 1935, S. 35 Nr. 26 Inspectio abbatiae monialium Augiae sanetae
M aride iuxta Brisacum quem petit bicorporari ordini episcopus Basiliensis de Loco crescente et de Porta

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