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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1980/0048
ringischen Herrschaftsbereichs machtvolle Patriziate heraus, die durch familiäre
Verschmelzungen vermögender Bürgerlicher mit Feudaladligen und Ministerialen -
herzoglichen Beamten - entstanden waren. Diese „Familien" grenzten sich nach
Vermögen und sozialer Stellung gegen das niedere Bürgertum ab, aber auch in
kommunal festliegenden Funktionen, wie der Besetzung bestimmter Ämter, Übernahme
öffentlicher Aufgaben. Zu jener Zeit muß die Familie Malterer Grundvermögen
in oder bei Feldkirch - zwischen Hausen und Breisach - besessen haben und
wappentragend gewesen sein. Denn noch die späteren Generationen waren dort
begütert und Martin Malterer führte das Wappen dieser Feldkircher Vorfahren.
Ein - nicht mehr urkundlich feststellbarer - Vorfahre zog gegen das Ende des Jhds.
nach Freiburg und erwarb offenbar das Bürgerrecht. Als früheste werden zwei
Malterer urkundlich erwähnt: Konrad Malterer, bereits 1303 als Ratsherr in Freiburg
und Friedrich Malterer, der Mezzier, im Jahre 1317. Aufgrund einer Festlegung
des letzten Jahrhunderts werden deshalb die Nachkommen des Konrad als
die „ältere", die des Friedrich als die „jüngere" Linie bezeichnet. Es gibt keinen
Beweis einer Verwandtschaft zwischen diesen beiden Malterer, aber alle Bearbeiter
bezeichnen sie als „sicher verwandt", Kindler v. Knobloch als „wahrscheinlich Brüder
". Dieser letzteren Auffassung sollte man sich anschließen, denn der Name
Malterer war nicht häufig, und wenn zwei Männer desselben Geschlechtsnamens in
dem zahlenmäßig schwachen Patriziat einer Stadt erscheinen, so hat man es wohl
eher mit Brüdern als mit Vettern zu tun.

Die Mitglieder der älteren Maltererlinie sind nicht vollständig und nicht in ihren
Zusammenhängen erfaßbar (vgl. Tafel A). Sie starben später als die der jüngeren
Linie aus. Der als letzter 1454 erwähnte Kanonikus Kunrat Malterer wurde im
letzten Jahrhundert als illegitimer Sohn des Martin Malterer vermutet, doch ist
diese Annahme nicht haltbar, sie wurde auch von Maurer abgelehnt. Kunrat hätte,
da er den Namen Malterer trug, von Martin adoptiert sein müssen, außerdem
lebte er noch 1454, also 68 Jahre nach Martins Tod, ein Zeitraum, der für ein natürliches
Vater-Sohn-Verhältnis zu lang erscheint.

In Tafel A wurde die männliche Linie der jüngeren Malterer mitaufgeführt.
Martins späterer Schwiegersohn Kaspar von Klingenberg zu Hohentwiel hatte
einen Bruder Hans, der seinerseits mit einer Sophia Malterer unbekannter Herkunft
verheiratet gewesen ist. Es könnte sich jedoch bei dieser Sophia um eine jüngere
Cousine Martins aus der älteren Maltererlinie handeln, der jüngeren gehörte
sie mit Sicherheit nicht an. Die Annahme einer Verwandtschaft ist nicht begründbar
, doch liegt sie nahe, denn der Name Malterer war nicht häufig, und d:e Frau
eines Ritters mußte patrizischer Herkunft sein. Hans fiel 1405 am Stoß, sein Schwiegersohn
Hans Rudolf von Schönau war aber schon in Sempach gefallen. Daraus
läßt sich folgern, daß Hans und Sophia erheblich älter gewesen sind, als der Bruder
Kaspar und dessen Frau Margareta Malterer. Generationsmäßig standen sie eher
näher bei Martin als bei dessen Tochter Margareta (vgl. a. Tafel D).

Die übrigen Angehörigen der älteren Linie sind bis auf die beiden ersten Generationen
nicht systematisierbar. Einige Personen sind nicht einzuordnen und im unteren
Teil der Tafel formlos vermerkt.

Mitglieder und Generationsgfiederung der jüngeren Malterer sind klarer, wenn

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