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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1980/0089
bus eiusque praestatione in damno resarciendo" als Dr. jur. abschloß.16 Komilitone
während der ersten Studienjahre war der spätere Freiburger Stadthistoriker Professor
Heinrich Schreiber. Zwischenzeitlich im Freiheitskrieg gegen Napoleon Bonaparte
beim österreichischen Militärgouvernement in Dijon eingesetzt, begann
Ferdinand Heisler 1817 seine eigentliche Berufslaufbahn, die uns der in Wien in
den „Juristischen Blättern" 1876 erschienene Nachruf auf den verstorbenen Senatspräsidenten
folgendermaßen beschreibt:17

„Abermals hat der Tod eine Zierde des österreichischen Richterstandes hinweggenommen
. Am 29. November d. J. starb zu Wien im 83. Lebensjahre der jubilirte
Senatspräsident des obersten Gerichtshofes und wirkliche geheime Rath Dr. Ferdinand
Heisler. Der Verblichene war am 7. Jänner 1793 zu Freiburg im Breisgau geboren
und legte am 22. Jänner 1817, nachdem er bereits in den Jahren 1814 und
1815 bei dem k. k. österreichischen Gouvernement in der Franche-Comte und in
Burgund als Secretär verwendet worden war, den Eid als Auscultant des niederösterreichischen
Landrechtes ab. In gleicher Eigenschaft kam er am 26. März 1817
nach Triest. Am 6. März 1818 wurde er Criminalaktuar bei dem Stadt= und Landrechte
in Triest, wo ihm ein Criminalreferat mit entscheidender Stimme übertragen
ward. Vom 22. August 1822 an fungirte er als Rathsprotokollist mit votum decisi-
vum in Civilsachen, bis er am 9. Jänner 1824 den Diensteid als Rath des Triester
Stadt= und Landrechtes ablegte. Vom 18. April 1824 finden wir ihn in gleicher
Eigenschaft bei dem Civiltribunale in Mailand, wo ihm die Kanzleidirection übertragen
war. Am 10. November 1830 rückte er daselbst zum Appellationsrathe vor;
als solcher wurde er am 25. März 1832 zu dem k. k. innerösterreichischen und
küstenländischen Appellationsgerichte zu Klagenfurt übersetzt. Mit allerhöchster
Entschließung vom 22. März 1842 ernannte ihn Se. Majestät Kaiser Ferdinand
zum Hofrathe der obersten Justizstelle, und mit a. h. Entschließung vom 30. März
1851 Se. Majestät Kaiser Franz Josef zum provisorischen Sectionschef im Justizministerium
. Die a. h. Entschließung vom 10. Mai 1854 berief ihn zum Senatspräsidenten
des obersten Gerichtshofes, in welcher Stellung er dieser Körperschaft bis
zu seiner Pensionierung angehörte, welche mit a. h. Entschließung vom 4. Oktober
1868 erfolgte.

In Würdigung seiner hervorragenden Dienste war ihm bereits mit a. h. Entschließung
vom 5. August 1853 der Orden der eisernen Krone II. Classe und mit a. h.
Entschließung vom 19. Februar 1861 die Würde eines geheimen Rathes verliehen
worden. Als Heisler am 22. Jänner 1867 das fünfzigste Jahr seines Staatsdienstes
zurücklegte, erhielt er ,in Anerkennung seiner durch fünfzig Jahre geleisteten ausgezeichneten
und treuen Dienste' das Großkreuz des Franz Josef-Ordens.

Im Besitze einer nicht gewöhnlichen wissenschaftlichen Ausbildung und sehr umfassender
Gesetzeskenntnisse nahm der Verstorbene schon vor dem Jahre 1848 an
den Arbeiten der damals bestandenen Gesetzgebungscommission, deren ständiges
Mitglied er war, einen sehr einflußreichen Antheil, wurde im Jahre 1846 als Abgeordneter
Oesterreichs zu dem damaligen Congresse behufs der Abfassung einer allgemeinen
deutschen Wechselordnung nach Leipzig entsendet und betheiligte sich
später als Sectionschef der legislativen Abtheilung des Justizministeriums an allen
Berathungen über die wichtigsten und umfangreichsten Gesetzentwürfe. Bei allen

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