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rechtlicher Rahmenbedingungen und vor allem die produktionstechnische, betriebswirtschaftliche
und wirtschaftspolitische Arbeit nicht zuletzt in der Beratung mit
und für die Weinbauern durch eine starke berufsständische Interessenvertretung
waren die Grundpfeiler der Uberwindung der Rückständigkeit in Weinbau, Kellerwirtschaft
und Weinmarketing.52

//. Die Rückständigkeit der staatlichen Förderung des Weinbaues

- Gründe und Ringen zu ihrer Uberwindung -

Die Weinbauförderung in Baden, die von Seiten des Staates unternommen wurde,
gliederte sich in drei Hauptschwerpunkte:

1. angewandte Wissenschaft, Versuchstätigkeit und Bereitstellung von Schutzmaßnahmen
zur Sicherung und Steigerung der Rebenernten: Reblausbekämpfung
, Selektion, Rebenveredlung, Rebenzüchtung53

2. Ausbildung der künftigen Winzer in Schulen54

3. Beratung (Erwachsenenbildung) der Winzer, Vertrautmachung mit dem neuesten
technischen Forschungsstand in allen Weinbau- und Kellereitechniken.55

Es ging darum, die Kontinuität der Produktion immer mehr zu sichern, die Produktion
zu steigern und die Waren der gesteigerten und qualitätsmäßig durch Weinbau
und Kellerwirtschaft verbesserten Produktion kostendeckend kontinuierlich
absetzen zu können.

Die Beratung mußte dabei zunächst weitestgehend auch die Stelle der Ausbildung
mit einnehmen, um die Neuerungen rasch, anschaulich und mit dem Willen zur
Nachahmung der Masse der Winzer nahezubringen.56 In Baden war bis zur Gründung
des Zentralinstituts Forschung nur in begrenztem Umfang möglich, die Beratung
war zersplittert, was dazu führte, daß die Veranstaltungen der einzelnen
Träger sich oft nicht aufeinander exakt bezogen, sich regionale Schwerpunkte bildeten
und in den Kompetenzen durch das Aneinanderflicken von Institutionen eine in
vielen Händen sich sehr unklare Weisungsbefugnis ausbreitete. Es entwickelte sich
ein Nebeneinder von Säulen, die alle miteinander personell verbunden waren, miteinander
kooperieren mußten, ohne klare institutionelle Festlegung nach den zu
erfüllenden fachlichen Aufgaben. Eine klare fachliche Uber-, Unter- und Nebenordnung
fehlte. Der institutionelle Aufbau erklärte sich nicht wenig aus der geschichtlichen
Entwicklung, der Kompetenz und dem Elan seiner Amtsinhaber und
nicht in erster Linie aus fachlichen Notwendigkeiten. Improvisation trat oft an die
Stelle fachlicher Routine. Ein chronisches Personaldefizit war ein Kennzeichen der
Situation. Müller schrieb über die Situation 1919 (März) in seiner Denkschrift an
die Stadt Freiburg und ihren Oberbürgermeister Thoma u. a.:

„Augenblicklich ist die Weinbauförderung viel zu sehr zersplittert. So untersteht z. B. der gesamte
Pflanzenschutzdienst (Rebschädlingsbekämpfung), die Oberleitung der staatlichen Reblausbekämpfungsarbeiten
und die Leitung der Rebzuchtanstalt Jesuitenschloß dem unterzeichneten Leiter
der Hauptstelle für Pflanzenschutz in Baden die Oberaufsicht über die Rebenveredlungsanstalt,
dem Vorstand der Versuchsanstalt, die technische Leitung der Rebenveredlungsanstalt, die Anbauversuche
im Lande dem Weinbaulehrer in Durlach, die Aufklärung über Weinbau und die Prämi-

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