Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 13
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jährlich nach Straßburg zu bringen ist sowie vom Ausschank des roten und des
weißen Weins. Vor allem aber gibt es ausführliche Bestimmungen über die Fronleistungen
und Abgaben. Im Freihof selbst sitzt der Meier, den die Äbtissin nach
Belieben aus dem Freien oder den Gotteshausleuten wählt. Für polizeiliche Aufgaben
ist der Büttel da, und schließlich verleiht die Äbtissin das Schultheißenamt,
mit dem gewisse Einkünfte verbunden sind.

All diese Bestimmungen unterscheiden sich nicht von dem, was aus anderen
Dörfern mit elsässischer Grundherrschaft bekannt ist. Überall sind aus den ursprünglichen
Hubern Pächter geworden, die ihre Güter meist als Erblehen bebauen
. Das Dinggericht erscheint beschränkt auf Tatbestände von geringer Bedeutung
wie Feldfrevel und andere polizeiliche Fragen. Die wirkliche Macht ist
nicht mehr die Äbtissin von St. Stephan; Grund dafür war die Institution des
Vogts. Das Kloster als geistliche Einrichtung brauchte zu seinem Schutz einen
weltlichen Herrn, der die hohe Gerichtsbarkeit ausübte und das Kloster vor weltlichen
Gerichten vertrat. Auf dieser Grundlage bildete sich im Laufe der Zeit eine
zweite Herrschft heraus, die Dorfherrschaft, die die ältere kirchliche Grundherrschaft
zurückdrängte. In Munzingen waren die Herren von Osenberg die Vögte,
doch ist unbekannt, wann sie die Vogtei bekommen haben. Schon 1316 bekennt
Herr Burkhard von Osenberg, daß er es nicht wisse und auch nicht habe erfahren
können. Ebenso ist nicht bekannt, wann die Üsenberger die Herren von Staufen
mit der Vogtei belehnt haben; sie erscheinen spätestens im 13. Jahrhundert als
Dorfherren. 1295 erscheint erstmals auch die communitas villae, die Vertretung
der Gemeinde, und zwar um die Folgen eines verheerenden Hagelschlags abzuschätzen
.

Seit etwa 1250 beginnen die Quellen reichlicher zu fließen, aus denen nun das
Bild des Dorfes sichtbar wird. In der Dorfmitte stand — und steht — der Freihof
mit Scheune und Stallungen. Als die Äbtissin Anna von Laufen hier 1281 einen
Gerichtstag abhielt, mußte sie allerlei Schäden feststellen, die kurz vorher das
Heer König Rudolfs angerichtet hatte, der zur Belagerung Freiburgs hier durchgezogen
war. So ließ sie neue Obstgärten anlegen und den ganzen Komplex mit
einer Mauer umgeben. Als Dorfherr ist der Ritter Werner von Munzingen von
Staufen seit 1279 faßbar. Er oder einer seiner Vorfahren war wohl der Erbauer
der spurlos verschwundenen Burg, die 1309 erstmals in einem Urbar genannt
wird. Schon 1344 ist nur noch von einem Burgstal" die Rede; als Lagebezeichnung
kommen die Reben bei der Burg" noch im 16. Jahrhundert vor. Ziemlich
sicher läßt sich aus den verschiedenen Angaben schließen, daß die Burg auf dem
Kapellenberg gestanden haben muß. Gegen Mengen zu lag ein Aussätzigenheim,
das aber seit dem 14. Jahrhundert nicht mehr erwähnt wird. An eine kleine und
wohl schon um 1350 abgegangene Siedlung westlich des Dorfes namens Windhausen
erinnert heute noch die in den Tuniberg führende Windhäuslegasse. Die
Kirche lag am gleichen Platz wie heute. Daneben war, von einer Mauer umgeben,
der Friedhof, wo sich auch die Trotte befand. In einem Prozeß des 15. Jahrhunderts
heißt es dazu, daß im Herbst die Karren derart rumpelten, daß der Priester
am Altar sein Amt nicht versehen konnte. Patronatsherrin war die Äbtissin, die
sich mit dem Pfarrer in den Zehnten teilte. Der hl. Stephanus war seit jeher der

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