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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 56
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nern bereits 1244 Bewohner der Stadt beerdigt wurden.87 Auch läßt sich außer der
zweideutigen topographischen Angabe in den vier Privilegien des Grafen Konrad I.
kein Anhaltspunkt für eine Übersiedlung derselben nach Unterlinden auffinden,88
während wir über die Übersiedlung der Franziskaner von einer provisorischen
ersten Ansiedlung außerhalb der Stadtmauer ins Stadtinnere bei St. Martin durch
mehrere Urkunden eindeutig unterrichtet sind.89 Außerdem brauchten die Prediger
, nach den Herrschaftsrechtsbüchern zu schließen, welche die zinspflichtigen
Liegenschaften verzeichnen, für ihren geräumigen Klosterkomplex bei Unter-

Abb. 6 Kapitell der Kreuzgangsarkaden.

linden keinen Hofstättenzins zu bezahlen, gemäß den Privilegien des Grafen Konrad
I.90

Diese Erwägungen und die zeitliche Zuordnung der baulichen Klosterüberreste
bei Unterlinden zu den 30er oder 40er Jahren des 13. Jahrhunderts bestärken die
Annahme, daß die Urkundenstelle ,,inter duas ripas" auf das Areal bei Unterlinden
zu beziehen ist; auf ein Gelände, das gegen Süden zum heutigen Unterlinden,
gegen Osten bis an die Merianstraße reichte und im Nordwesten von der Stadt-

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