Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 98
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1982/0100
mehr ergab sich die Eingemeindung aus der langwierigen Vereinigung von mehreren
Rechtstiteln in einer Hand.

Schon beim Übergang an Österreich erstreckte sich die städtische Hoheit über
die Wiehre, zu welcher ein Teil des benachbarten Bannes Adelhausen offenbar
gerechnet wurde. Laut dem damaligen Loskaufbrief ledigte sich die Stadt von
ihren Grafen mit all ihren Vorstädten innerhalb der Gemarkungssteine, darunter
,,das krütze zuo dem alten Adelnhusen hindenan am kilchhof an der mure an
dem orte ...'' 3 Wie dieses sogenannte Altadelhausen in städtischen Besitz gelangte
, ist wegen der dürftigen Quellenlage bisher ungeklärt. Daß es jedoch zu
einer Verwaltungseinheit mit der Wiehre zusammengelegt wurde, ist daraus zu ersehen
, daß die Bezeichnung Wiehre in anderen Urkunden des Herrschaftswechsels
Altadelhausen stillschweigend einzuschließen scheint,4 und daß das Wiehre-
mer Gericht für beide Vororte zuständig war.5 Da die Wiehre alter stadtherrlicher
Besitz war, den die Grafen durch Verpfändung veräußerten,6 könnte man eine
ähnliche Entwicklung bei Altadelhausen vermuten. Damit sind allerdings weder
die Gründe, warum und wie es zu einer Teilung des Dorfes Adelhausen gekommen
ist, noch Gestalt und Umfang des Adelhauser Bannes außerhalb der städtischen
Gemarkung geklärt.

Dieser rückt erst 1412 in den Blick, als Herzog Friedrich von Österreich das
,,gericht und recht des dorfes ze Adelnhusen usswendig der stette von Friburg
crützen gelegen, und was in das kilchspel sant Einbetten gehöret* * um 300 fl an
die Stadt verpfändete.7 Die Grenze des verpfändeten Dorfteils verläuft demnach
quer durch den Adelhauser Pfarrsprengel, da die Pfarrkirche St. Einbeth wahrscheinlich
in Altadelhausen lag.8 Nach der Verpfändung hatte Freiburg zwar de
facto die Verfügungsgewalt über das Dorf inne, doch verkaufte Österreich nie
das Obereigentum an die Stadt. 1456 löste Erzherzog Albrecht sogar die Pfandschaft
wieder ein, um sie an seine Hofdiener Ulrich Ryeder und Tiewold Seplat
als Gegenleistung für ein gewährtes Darlehen von 1350 fl zu übertragen.9 Ihnen
wurde die Aufgabe erteilt, das Gericht aufrechtzuerhalten und die dortigen
Brücken instandzusetzen, deren Reparatur auf Kosten Österreichs durchgeführt
werden sollte.10 Diese Auflage legt nahe, daß Österreich ein ausgesprochenes strategisches
Interesse an Adelhausen besaß. Auffallend ist immerhin die Verknüpfung
dieser Pfandschaft mit anderen wichtigen verpfändeten Rechten und Ämtern
, die zum herrschaftlichen Regal gehörten, vornehmlich dem Schultheißenamt
und dem Herrschaftszoll.11 Dies trat 1459 besonders spürbar hervor, als Herzog
Sigmund die Verpfändung des Schultheißenamtes — das 1456 gar nicht erwähnt
wurde 12 —, des Herrschaftszolles und des Dorfes Adelhausen von Ryeder und
Seplats Witwe abermals einlöste 13 und um 2000 fl an die Stadt zurückgab.14 Seitdem
verblieb Adelhausen als Pfandschaft bei der Stadt; die Verpfändung wurde
1532 bestätigt und verlängert.15 Inwieweit seine Einwohner dieselben städtischen
Rechte wie andere Einwohner genossen, läßt sich nicht eindeutig feststellen, doch
muß dies als sehr wahrscheinlich gelten.16

Daraufhin wurde Adelhausen mit der benachbarten Wiehre laut Schwineköper
von der Altstadt Freiburg gemeinsam verwaltet: Praktisch gelten seit langem
Adelhausen und Wiehre als nicht genauer zu trennende Einheit." 17 Im Rechts-

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