Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 169
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1982/0171
Die vorderösterreichischen Schmelzwerke

in den alten Vogteien
Todtnau und Oberried (1500—1580)

Von

Albrecht Schlageter

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit einem Teil der Bergbaugeschichte des
Schwarzwalds, der meist nur am Rande beachtet wird, nämlich den Verhüttungsbetrieben
der vorwiegend auf Silber und Blei ausgerichteten Gruben. Ich beschränke
mich hier auf die Zeit von etwa 1500 bis 1580 und den Bereich der früheren
Vogteien Todtnau (mit Aftersteg und Muggenbrunn), Todtnauberg und
Oberried (mit Hofsgrund), welche in dieser Zeit Schauplatz intensiven Bergbaus
waren. Die Arbeit stützt sich wesentlich auf bisher unbekanntes Quellenmaterial,
welches erst erlaubt, deutlich zwischen den einzelnen Betrieben zu unterscheiden
und frühere Auffassungen zu korrigieren. Natürlich bildeten erfolgversprechende
Gruben die Voraussetzung für die Existenz der Verhüttungswerke, doch unterlag
die Wahl des Standorts auch eigengesetzlichen praktischen Gesichtspunkten, wie
zum Beispiel der Verfügbarkeit von Wasser als Antriebskraft für die Blasbälge,
von Wald zum Gewinn von Holz und Holzkohle, ferner der verkehrsgünstigen
Lage auch wegen der Zufuhrmöglichkeit der zur Verhüttung nötigen Beischläge,
wie des schon Anfang des 16. Jahrhunderts aus dem elsässischen Lebertal bezogenen
Kupfersteins oder des Kalks und Eisens, die kaum aus der Umgebung der
Schmelzwerke im Gebirgsinnern zu gewinnen waren.

Der oben genannte Zeitraum wird durch die wachsende Einmischung obrigkeitlicher
Organe, insbesondere der oberösterreichischen Raitkammer (Rechnungskammer
) in Innsbruck mit ihren vereinheitlichenden und rationalisierenden Tendenzen
gekennzeichnet, die sich besonders im Hütten- und Forstwesen im Widerspruch
, ja im Bruch mit dem alten Herkommen kundtun. Parallel hierzu stehen
Gruben und Hüttenwerke jetzt in der Regel organisatorisch und rechtlich in der
gleichen unternehmerischen Hand der Gemeinen Gewerken, der Bergherren oder
der Bergwerksgesellschaften, wie die konkurrierenden Bezeichnungen damals lauten
. Im 14. und 15. Jahrhundert hatte sich die Berghoheit des Regalinhabers noch
ganz auf den Grubenbetrieb und seine Sicherung beschränkt und endete stets, wie
zahlreiche Verleihungsurkunden bezeugen, bei der obrigkeitlichen Aufsicht des an
den Samstagen geführten Roherzverkaufs ,,uf der leiti". Wegen der Wassernutzung
zog der örtliche Grundherr, wie nachweislich St. Blasien bei Todtnau und
St. Trudpert im Münstertal, einen Jahreszins von den Verhüttungsbetrieben ein,
womit wohl ein gewisses Aufsichtsrecht verbunden war. So hatte St. Blasiens
Amtmann in Schönau zu kontrollieren, ob die Erzmühle oder der Schmelzhof
auch wirklich während eines Rechnungsjahres wenigstens einmal betrieben wor-

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