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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 170
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1982/0172
den waren, und konnte bei Zinsversäumnis einen Blasbalg zum Pfand nehmen.
Spätestens seit den 1470er Jahren zog die Gemeinde Todtnau bzw. deren Vogt
und Rat die sogenannten Schmittenzinse44 von den damals bestehenden drei
bzw. vier Schmelzöfen ein, richtete dafür aber auch den ,, Brenner Ion4 4 für den
Silberbrenner aus.

Nach der Rückgewinnung der an Burgund verpfändeten vorderen Lande (1474)
zeichneten sich bereits unter Herzog Sigismund von Österreich Reformtendenzen
im Bergwesen ab, so z. B. die Unterstellung der Bergwerke im österreichischen
Schwarzwald und den Vogesen unter einen gemeinsamen Bergrichter, der vorwiegend
im Masmünster amtierte, sowie die Ablösung adliger Bergrichter im Sinne
von Pfründeninhabern wie etwa der Herren von Reichenstein (Bergamt Todtnau)
oder des Hans Voyt (ehemals Burgvogt von Tarasp, dann Vogt zu Ensisheim,
später Herr von Triberg) durch Fachleute (Peter Rot 1482).1

Unter Kaiser Maximilian verstärkte sich der Reformwille seit etwa der Zeit des
Reichstages in Freiburg (1498), wo der Kaiser ein persönliches Interesse am Bergwesen
der vorderen Lande und speziell im Räume Todtnau gewonnen zu haben
scheint. Nicht nur ist bald nach der Jahrhundertwende die intensive Beteiligung
von Angehörigen des Innsbrucker Hofes an der Gauchgrube in Todtnau zu erkennen
. Mehrfach werden Fachleute der Tiroler Reviere von Schwaz und Hall
entsandt, die beratend eingreifen und auch der Innsbrucker Oberbehörde Verbesserungsvorschläge
unterbreiten. 1502 werden letztmals die Schmittenzinse in
Todtnau an Vogt und Rat entrichtet. Die Verhüttungsbetriebe werden im Gegensatz
zur heimischen Tradition als dem Bergherrn hoheitlich zugehörig angesehen;
seinem Bergrichter, der seit 1505 wieder in Todnau amtierte, war auch die Hüttenaufsicht
zugewiesen. 1507 erhält Bergrichter Matthäus Riedler den Befehl, anstelle
des nicht vereidigten alten Bergschreibers Blesy Sparhew aus Todtnau selbst das
gewonnene Silber auszuwiegen und die Schmelzer des Todtnauer Bergwerks auf
die Herrschaft zu vereidigen. Ferner solle er in Zukunft anzeigen, wann sie ihr
Silber brennten und woher jeweils das Erz stamme. Riedler habe insbesondere bei
den Treibherden in der Schmelzhütte, als dem Platz der Silbererzeugung, strenge
Aufsicht zu führen.2 Die Ablösung der alten Herrenabgaben des ,,recht44 als Anerkennung
der Berghoheit und des ,,winkouff44 als Abgabe für die Erzverkaufsaufsicht
durch die ,,Fron und Wechsel44-Abgabe, deren letztere sich auf den Verkaufserlös
des Silbers stützte, verdeutlicht den Wandel bzw. die Einbeziehung der
Hüttenwerke in die herrschaftliche Organisation. Unter entscheidender Mitwirkung
der erwähnten Tiroler Fachleute entstand die zum 5. Mai 1517 verkündete
gemeinsame Bergordnung für die Vorderen Lande. Einige Abschnitte widmen
sich darin den Hüttplätzen, den ,,Schwarzwäldern44, den Schmied- und Kohlschlägen
, auch der zollfreien Zufuhr der zum Schmelzen benötigten Zuschläge,
natürlich der Abgabe des ,,Wechsels44, nämlich 20 Kreuzer von der Mark Silber.
Die Ankündigung eines Hüttenbaues im § 87 der Bergordnung bezog sich anscheinend
auf Todtnau: ,,Wir wollen auch mittlerzeit ein schmeltzhütten pauwen,
dartzu einen schmeltzer verordnen44: die bergwerksfreie Zone der Hauptgrube
zum Gauch auf dem Todtnauer Berg war schon 1516 talwärts auf Kosten der
Talvogtei Todtnau um die gesamte Fläche zwischen dem unteren Stübenbach und

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