Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 305
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1982/0307
Der Rabe spielte bei der Stubendekoration und im Zeremoniell des Schauinsland als der Vogel des

Berggeistes eine Rolle.

Personenkreis, der sich hier traf, ist — wieder in Urkundenform — etwas an die
Wand geschrieben, links vom Wappenfenster: Alle, die bei den heillosen Zeiten
dem „Comptorstaub" oder dem Politisieren entgehen wollten, die ein Herz für
das engere und weitere Vaterland hätten, waren angesprochen. Sie brauchten
nicht hochgelahrt und führnemb wise lüt" zu sein.

Rechts vom Wappenfenster wurde die Stubenordnung aufgemalt, da nichts gedeihen
könne, wo keine Ordnung herrsche, und keine Ordnung ist, wo kein
Herre ist". Artikel 1 besagt, daß sich jeder dem Gebot des Kneipvogts zu fügen
habe, Artikel 2, daß Ruhe zu herrschen habe, ,,so ein brueder wolt singen ein
erbar lied oder einen spruch thuon". Der wichtigste ist Artikel 3: Disputationen
über politische oder religiöse Themen waren bei einer Buße „um Vi Mark
Silbers" untersagt. So wollte man den gehässigen Diskussionen der Kultur kampf-
zeit aus dem Wege gehen.

Was die Archivalien zum Thema Stubenabend noch nennen: Der Verein hatte
einen festen Vertrag mit einem Gastwirt, der für das leibliche Wohl der Gaubrüder
sorgte. Fest im (kargen) Sold stand auch ein Diener. Die Getränke hat
offenbar ein weibliches Wesen kredenzt, denn die gedruckte Rechnung über die
Herstellung der Stube nennt einen „altdeutschen Anzug" für die Wirtschafterin.

Neben diesen stark gesellig geprägten Stubenabenden, bei denen man am liebsten
„liebenswürdige Gesellschafter und gute Musiker" 20 sah, gab es in den achtziger
Jahren die sogenannte Mittwochsrunde, die sich nachhaltiger mit geschicht-

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