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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
101.1982
Seite: 341
(PDF, 45 MB)
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türm ist dem Kirchenbau vorangestellt. An die Stelle eines alten niederen Turmes mit
Satteldach hat ihn der Bezirksbaumeister Kunz im Jahre 1824 im Weinbrennerstil neu
erbaut. Das alles und vielerlei weitere Einzelheiten hat Josef Weber recht anschaulich und
mit aller Akribie dargestellt. Als wertvolle Beigabe sei die Beschreibung der Wallfahrtskapelle
Unserer Lieben Frau zu Neunlingen erwähnt, eine vorzügliche Arbeit des Neugotikers
Josef Graf von 1913. Gelungen auch die von J. Dettlinger geschaffene Innenausstattung
. Nur das Wallfahrtsbild ist eine gotische Madonna mit Kind, die nach wechselvollem
Schicksal jetzt in der Kapelle, hoch über der Stadt, eine würdige neue Heimstätte gefunden
hat. Sehr zu loben sind die dem Kirchenführer beigegebenen Illustrationen, die den Inhalt
des Geschriebenen nachhaltig unterstützen. Hermann Rambach

Bernhard Losch: Sühne und Gedenken, Steinkreuze in Baden Württemberg. Ein Inventar.
Hrsg. von der Landesstelle für Volkskunde Stuttgart beim Württembergischen Landesmuseum
Stuttgart (= Forschungen und Berichte zur Volkskunde in Baden-Württemberg
Bd. 4) Kommissionsverlag Konrad Theiss Verlag Stuttgart 1981. XXIII, 424 S. (Text),
72 S. (Bildteil: 571 Abb.)

Im 65./66. Jahrlauf (1938/39) des „Schau-ins-Land" (S. 198 ff.) wurde auf das Vorhaben
von Karl Siegfried Bader hingewiesen, im Rahmen der Rechtswahrzeichenforschung
die ,,im Gebiete des alemannischen Rechtes einst und jetzt vorhandenen Sühnekreuze" zu
verzeichnen. J. L. Wohleb, der die Bearbeitung des Breisgaus, Hochschwarzwalds und des
südlich und östlich anschließenden Raumes übernommen hatte, eröffnete seine geplante
Bestandsaufnahme mit einer Umfrage, die gleichzeitig über den Sinn dieser oft unscheinbaren
Flurdenkmäler informierte. Die folgenden Jahre waren aus naheliegenden Gründen
einem solchen Projekt nicht günstig, so daß der Plan wieder zum Erliegen kam. Es hat
dann Jahrzehnte gebraucht, bis jener Gedanke nach mehreren Anläufen in dem jetzt vor
gelegten Inventar verwirklicht werden konnte.

Losch hat in seiner 1968 erschienenen Dissertation „Steinkreuze in Südwestdeutschland"
(Volksleben 19) einen wichtigen und weiterführenden Beitrag zu Gestalt, Verbreitung, Geschichte
, Bedeutung und zum volkskundlichen Verständnis dieser Kleindenkmäler geliefert.
So ausgewiesen war er berufen, den rechtsarchäologischen Befund zusammenfassend zugänglich
zu machen. Wenn er sich auch auf verschiedene Vorarbeiten stützen konnte, so
war die Edition des vorliegenden Inventars doch nicht ohne jahrelangen persönlichen Einsatz
möglich. Das Ergebnis ist eine erste großflächige Bestandsaufnahme, vorbildlich für
alle hoffentlich folgenden. Freilich ist daraus keine Katalogisierung der Steinkreuze ,,im
Gebiete des alemannischen Rechts" geworden, die politischen Grenzen zwangen zur Beschränkung
auf Baden-Württemberg. Aber auch hier haben administrative Maßnahmen
ihre bedauerlichen Spuren hinterlassen: Die Neugliederung der Verwaltungsgrenzen hat
nicht nur das Erscheinen des Bandes stark verzögert, sondern ist für Fehler in der Ortsbe
Zeichnung verantwortlich zu machen, die dem Bearbeiter nicht anzulasten sind.

Über eintausend solcher Steinkreuze sind in Baden-Württemberg noch erhalten, und
zahlreiche abgegangene lassen sich urkundlich belegen. Der Form nach roh behauen, in der
Mehrzahl schmucklos und nicht selten beschädigt, vermag sich ihr Sinn dem gegenwärtigen
Betrachter kaum noch zu erschließen. Die heute meist nicht mehr lebendigen Volksüberlieferungen
knüpfen an wiederkehrende Sagenmuster an, die zum historischen Tatbestand
selbst kaum Bezug haben. Immerhin kreisen alle volkstümlichen Erklärungsversuche um
einen Totschlagfall, womit schließlich doch eine ferne Erinnerung an den rechtshistorischen
Gehalt gewahrt bleibt. Die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Steinkreuze sind überwiegend
Zeugnisse einer Gesellschaft, in der auf Rechtsbrüche nicht oder nicht ausschließlich
mit einer Strafe reagiert wurde, sondern deren Konflikte durch Selbstbehauptung und

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