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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
102.1983
Seite: 197
(PDF, 33 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1983/0199
Kleinere Beiträge

Ein Grenzkreuz des 14. Jahrhunderts vom Kaiser stuhl

Von
Thomas Lutz

Im Jahre 1981 erschien mit dem Titel,,Sühne und Gedenken. Steinkreuze in Baden-
Württemberg' ' ein von Bernhard Losch erarbeitetes Inventarwerk, das als Frucht
jahrzehntelanger Forschung, ergänzend zur Dissertation desselben Autoren, erstmals
ein landesweites Überblicken dieser Denkmalgattung ermöglicht1.

Die umfangreiche Steinkreuz-Literatur ist in den beiden Arbeiten Loschs verzeichnet
und hat dort größtenteils eine kritische Würdigung gefunden2, weshalb hier
auf eine weitschweifige Diskussion der einschlägigen Ergebnisse und Ansichten verzichtet
werden kann.

Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß nach zunächst eher romantisch
geprägtem Interesse an den urtümlich anmutenden Kreuzen eine eingehendere Beschäftigung
mit der Materie gegen das Ende des 19. Jahrhunderts zu beobachten ist,
wobei man, gestützt auf regional begrenzte Materialsammlungen, um die Klärung
von Ursprung und Zweck der Kreuze bemüht war. Obgleich die Bedeutung der meisten
Kreuze als Sühnemale früh erkannt worden war3 und dies eigentlich stets Zustimmung
gefunden hatte, so fehlte es freilich nicht an abweichenden Erklärungsversuchen4
; in einigen waren solche Fälle auch durchaus begründet, allein das Bestreben
, eine Deutung verallgemeinernd auf sämtliche Kreuze anwenden zu wollen,
hat sich als nicht gerechtfertigt erwiesen.

Auf der Grundlage der in den letzten 100 Jahren publizierten Objekte konnte
man zu einer typologischen Unterscheidung einzelner Steinkreuzformen gelangen,
wodurch nicht nur eine zeitliche Einordnung der selten beschrifteten oder datierten
Sühnekreuze in den Rahmen des Möglichen rückte, sondern auch die Abgrenzung
gegenüber verwandten Denkmälergruppen erleichtert wurde; zu diesen letzteren
zählen etwa die Steinkreuze bzw. Steine mit eingehauener Kreuzdarstellung
(= Kreuzsteine), die zur Markierung der Grenzen städtischer Gerichtsbänne dienten5
. Auf die Schwierigkeit, in gewissen Fällen eine endgültige Entscheidung zu treffen
, weist Losch ausdrücklich hin6, denn nicht immer besitzen die Sühnekreuze die
,,typische'' gedrungene und plumpe Form und andererseits können bisweilen auch
Kreuze anderer Bestimmung eine derartige Gestalt zeigen. Unsicherheit hat es deshalb
öfters gegeben, wenn Exemplare des Sühnekreuz-Typus auf oder in unmittelbarer
Nähe von Gemarkungsgrenzen angetroffen wurden7. Die Deutung als Grenzkreuz
liegt in solchen Fällen nahe, darf aber nicht ohne weiteres als zutreffend vor-

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