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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
103.1984
Seite: 71
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1984/0073
Zur Aufhebung der Leibeigenschaft in
den badischen Landen 1783 unter Markgraf

Carl Friedrich*

Von

Franz Laubenberger

Bei der evangelischen Dorfkirche der einstmals selbständigen Gemeinde Eutingen
— heute Pforzheimer Stadtteil — im damaligen markgräflichen Oberamt Pforzheim
steht an der Straße nach dem Württembergischen zu ein Denkmal. Es erinnert
an die Aufhebung der Leibeigenschaft in den markgräflich-badischen Landen
vor 200 Jahren. Mit dem berühmten General-Rescript vom 23. Juli 1783 verfügte
Markgraf Carl Friedrich, daß er „in Unseren Landen, welche unter Unseren alleinigen
und unmittelbaren hohen und niederen Gerichtshoheit stehen, die Leibeigenschaft
von dem heutigen Tage an völlig aufheben und Unseren Untertanen in ersagten
Landen hiermit Leibesfreiheit erklären"1 werde.

Was bedeutete dieser Erlaß damals für das Land, für die betroffenen Bewohner
rechtlich, politisch, wirtschaftlich, menschlich, moralisch? Wie sehen wir heute
diese Maßnahme, wo Begriffe wie Menschenrechte, Humanität, Freizügigkeit,
Freiheit der Person, soziale Gerechtigkeit in aller Munde sind und modische
Schlagwörter wie Selbstverwirklichung und Lebensqualität die Medien beherrschen
? Zur Beantwortung dieser Fragen bedarf es zunächst einiger Vorbemerkungen
allgemeiner Art.

Das politische Leben im 18. Jahrhundert ist gekennzeichnet durch das System
des aufgeklärten Absolutismus. Er hat die vielfältigsten Spielarten hervorgebracht.
Deutschland war das Land der kleinen Residenzen, jeder Landesfürst eine Autorität
für sich, jeder bemüht, das politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche
Leben in seinem Land mit dem Geist der Aufklärung zu erfüllen. Dabei
war ihnen allen ein patriarchalischer Zug gemeinsam, der sich auch äußerlich
in der Amtssprache mit dem Ausdruck „Landesvater" manifestierte. Seit der
Mitte des 18. Jahrhunderts lenkten die Fürsten die Geschicke ihrer Untertanen
nach den großen Vorbildern in Preußen und Österreich. Mit Reformen suchten sie
ihr Staatswesen zu verbessern, Reformeifer war Regierungsmaxime und selbst auferlegte
Regierungstugend. Wohl einer der hervorragendsten Vertreter dieses Herrschertypus
ist — neben Herzog Karl August von Weimar, Herzog Karl Eugen von
Württemberg — der badische Markgraf Carl Friedrich, ein Musterregent, dem die

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