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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
103.1984
Seite: 90
(PDF, 32 MB)
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Stacheldraht, Minenfeldern und Selbstschußanlagen enden kann, wenn vor der
Auswanderung aus gewissen Staaten die dort erlernte Berufsausbildung in Geldeswert
zu erstatten ist, wenn Auswanderungswillige für das leere Antragsformular
allein erst einen Betrag in Höhe von 8 000 DM zu entrichten haben, dann gerät
doch unser Geschichtsbewußtsein in Aufruhr und Erregung. Es stellt mit Recht
die Frage nach dem Unterschied zwischen dem angeblich so fortschrittlich gewordenen
Umgang mit dem Bürger des 20. und der Manumissionsprozedur des
18. Jahrhunderts!

So haben wir denn allen Grund, jene Ideale von Freiheit und Menschenwürde,
von denen sich der badische Markgraf vor 200 Jahren leiten ließ, als Auftrag und
Aufgabe in unser heutiges Dasein zu integrieren, um sie zu bewahren und weiterzubilden
, wenn der erreichte Besitzstand nicht gefährdet werden soll. Daß Carl
Friedrich in seiner Zeit Ideal und Wirklichkeit in Einklang zu bringen wußte, der
schlichte Sandstein an der Eutinger Dorfstraße bezeugt es. Wir aber dürfen ihn getrost
als einen Meilenstein auf dem Weg zu persönlicher Freiheit betrachten, der
aller Welt in sinnfälliger Weise dokumentiert: Ein Stück Menschheitstraum war
Wirklichkeit geworden!

ANMERKUNGEN

* Überarbeitete und gekürzte Fassung eines Vortrags vor dem Breisgau Geschichtsverein Schauinsland
am 28. November 1983.

1 Generallandesarchiv Karlsruhe (GLA) Akten, Baden Generalia 1783 1785, 74/5315.

2 Rescript v. 9. September 1767, GLA 74/3900a.

3 Privileg zum Betrieb der Fayence Manufaktur in Durlach vom 6. Oktober 1749 für Joh. Adam
Benckiser und Compagnie, GLA 136/566, vom 27. August 1756 für Joh. Friedrich Küpfer für Ein
richtung einer ,,Cotton Druckerey oder Indienne Fabrik" in Lörrach, vom 9. November 1767 für
Jean Francois Autrun, Amedee Christin und Jean Viala für den Betrieb von Uhren und Bijouterie
fabrikation in Pforzheim.

4 s. Anm. 19.

5 Garantiemächte waren u.a. Preußen, Rußland und Dänemark.

6 K. Bosl und G. Franz, Stichwort „Leibeigenschaft" (H. Rössler G. Franz, Sachwörterbuch z.
deutschen Geschichte, 1958, S. 621 625). Die Forschungen der letzten 100 Jahre zur deutschen und
vor allem südwestdeutschen Agrargeschichte haben den Begriff und die Bedeutung von „Leibeigen
schaft*' allgemein relativiert und haben ein sehr viel differenzierteres Bild von Leibeigenschaft und
Freiheit entstehen lassen. Es sei nur in Auswahl verwiesen auf:

Theodor Ludwig, Der badische Bauer im 18. Jahrhundert, (Abhandlungen aus dem staatswissen
schaftlichen Seminar zu Straßburg i.E. 16) Straßburg 1896;

Günter Franz, Der deutsche Bauernkrieg, 1. Aufl. 1933, 10. Aufl. 1975, ders., Geschichte des deut
sehen Bauernstandes vom frühen Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert (Deutsche Agrargeschichte 4)
2. Aufl. 1976;

K. Bosl, Freiheit und Unfreiheit, Zur Entwicklung der Unterschichten in Deutschland und Frank
reich während des Mittelalters, 1957; und E. Weis, Die Gesellschaft in Deutschland 1. Von der
fränkischen Zeit bis 1848 (Staat und Gesellschaft 2), 1976; Zur neueren und neuesten Forschung
über den deutschen Südwesten sei u.a. verwiesen auf die Publikationen von K. S. Bader, Das Frei
amt im Breisgau und die freien Bauern am Oberrhein (Beiträge zur oberrheinischen Verfassungsge
schichte 2) 1936;

ders., Grundlagen dörflichen Verfassungslebens im südwestdeutschen Raum (Landschaft und Ver
fassung. Beiträge zur ländlichen Verfassungsgeschichte im deutschsprachigen Südwesten, Hrsg. v.
Wolfgang Müller. Veröffentlichungen des Alemannischen Instituts 26., 1969;

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