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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 22
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den Einkünfte. Daher scheint es, daß die noch heute in Villingen erhaltenen Anniversare
von der damals eine eigene juristische Person bildenden Münster-Präsenz
der Pfründinhaber und Kapläne angelegt worden sein dürften. Sie wollten wohl weniger
die Totengedenken als die daraus fließenden Einkünfte festhalten.59 Für die
eigentliche Pfarrei könnte es neben diesen noch ein eigenes Totengedächtnisbuch
gegeben haben. Dieses könnte dann für beide Kirchen der Pfarrei Villingen gleichzeitig
Gültigkeit gehabt haben. Unser Bruchstück könnte also mit diesem im Zusammenhang
gestanden haben. Diese Frage bedarf noch weiterer Klärung.60 Wenn
in den heute noch vorliegenden Villinger Anniversarien Stiftungen von Totengedächtnissen
aus älterer Zeit kaum noch zu finden sind, so dürfte dies auf überall in
jener Zeit zu beobachtenden Vorgängen beruhen.6021 Man tilgte vermutlich solche
älteren Stiftungen leicht, weil oft niemand mehr da war, der ihre Einhaltung kontrollierte
. Auch waren häufig die Stiftungskapitalien oder Grundstücke aus unbekannten
Gründen verlorengegangen. So überrascht das Fehlen der hier hauptsächlich
interessierenden Anniversareintragung über den Fundator der Stadt Villingen
in den späteren Aufzeichnungen keinesfalls. Wir dürfen uns vielmehr trotzdem
glücklich schätzen, daß nicht in einer mehr oder weniger zuverlässigen Chronik,
sondern in einem quasi offiziösen Anniversar eine dadurch um so zuverlässigere
Nachricht über den Gründer der Stadt überliefert worden ist.

VI.

Wie bei mittelalterlichen Quellen häufig, ist freilich auch diese Angabe nicht leicht
zu deuten. Daher müssen wir sie jetzt näher ins Auge fassen. Denn einmal ist das
betreffende Datum genau zu untersuchen, und dann die Frage zu klären, um welchen
der Herzöge aus dem Hause Zähringen es sich handeln könnte. Zu diesem
Zweck ist zunächst der nunmehr anhand des Originals einwandfrei zu erlangende
Text der Anniversareintragung zu ermitteln. Unter der Blattüberschrift Februarius
mit anschließenden Merkversen lautet er in Bastardaschrift aus der Mitte des
15. Jahrhunderts richtig:

G duodecima Ä^alendas) (Martii) o(biit) dux de Zeringen fundator ville
Vilingen. (Vgl. Abb. 2a)

Dazu wäre zunächst zu bemerken, daß bei Leichtlen und J. Bader das Wort ville
ausgefallen ist. Doch ist dies ein verzeihlicher Fehler, weil es nur noch sehr schwer
erkennbar ist. Wir müssen darauf unten nochmals eingehen.

Nach dem vorangestellten Sonntagsbuchstaben G wäre dieser Text also in folgender
Weise zu übersetzen: „Am zwölften Tage vor den Kaienden des März starb der
Herzog von Zähringen, der Gründer der Stadt (!) Villingen." Da die Tage vor den
Kaienden nach dem römischen Kalender vom Anfangstag des folgenden Monats
unter dessen Einbeziehung zurückgezählt wurden, ergibt sich als Todesdatum des
fraglichen Fürsten nunmehr eindeutig der 18. Februar.

Im Gegensatz zu den nur selten bekannten Geburtsdaten hochmittelalterlicher
Persönlichkeiten sind deren Todesdaten wegen ihrer Aufnahme in die Totenge-
dächtnisbücher leichter zu erfassen. Allerdings sind auch solche Angaben nicht immer
genau, da nicht immer der Todestag, sondern der des Begräbnisses oder andere

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