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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 42
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schichte von Rheinfelden ist ja bis weit ins 13. Jahrhundert so ungemein dunkel, daß wir für dieses

Gebiet fast nichts wissen."
112 Zu Neuenburg Schwineköper (wie Anm. 15) S. 122 f. m. Anm. 128. K. Weller, Die staufische

Städtegründung in Schwaben, in: WürttVjhefteLdG NF 36, 1930, S. 221 f.
in Schwineköper (wie Anm. 15) S. 122 f., 151 mit Anm. 128.
H4 Meckseper (wie Anm. 6) S. 48 ff, 328 f.; Maurer (wie Anm. 84).

H5 Besonders Bertold V. von Zähringen, dessen Andenken durch die Verleumdungen der Tennen
bacher Zisterzienser verdunkelt worden war, tritt immer mehr als ein bedeutender Fürst seiner Zeit
hervor. Vgl. H. Büttner, Stauf er und Zähringer im politischen Kräftespiel zwischen Bodensee und
Genfer See während des 12. Jahrhunderts, in: MittAntiqGesZürich, Bd. 40,3 = 125 Neujahrsblatt,
1961, jetzt in: Ders. Schwaben und Schweiz im frühen und hohen Mittelalter, Gesammelte Aufsätze
Hg. H. Patze (VortrrForsch Bd. 15) 1972, S. 521: „Bertold V. war ein weitblickender und energi
scher Fürst.*4 Büttner sieht in ihm übrigens auch den wahrscheinlichen Eröffner der Straße über den
Sankt Gotthard. Vgl. ferner Schwineköper (wie Anm. 15) S. 132 ff.

H5a Maschke (wie Anm. 69) S. 60: „Die für das deutsche Städtewesen entscheidende Initiative fiel in
die lange Regierungszeit Friedrichs I. Barbarossa (März 1152 Juni 1190)". Vgl. ebd. S. 62, wo
nach Heinrich VI. die Städtepolitik seines Vaters fortsetzte. K. Jordan, Die Städtepolitik Heinrichs
des Löwen, Eine Forschungsbilanz, in: HansGBll Bd 78, 1960, S. 1 36; weitere Lit. bei Maschke
S. 70 ff.

n5b K. S. Bader, Der deutsche Südwesten in seiner territorialstaatlichen Entwicklung, 19782, S. 29 mit
Lit.

116 Th. Mayer, Die Besiedlung und politische Erfassung des Schwarzwaldes, in: ZGORh NF Bd. 52,
1939, S. 500 532, jetzt Ders., Mittelalterliche Studien, 19722, S. 404 Anm. 1. Vgl. dazu H. Patze,
Christenvolk und Territorien, in: La Cristianitä dei secoli XI e XII in occidente: Coscienza e strut
ture di una societä (Miscelanea del Centro dei Studi Medioevali X), Milano 1983 S. 164 f. m.
Anm. 76: „Th. Mayer hat die Bedeutung der Rodungen des 11. und 12. Jh. für die Herrschaftsent
wicklung zu hoch bewertet. ... Ein Blick auf genaue Besitzkarten in Verbindung mit Siedlungs
und Bodengütekarten belehrt schnell darüber, daß die Rodegebiete für die Abgabe der wachsenden
Bevölkerung des 12. Jh. unentbehrlich waren, daß aber der entscheidende wirtschaftliche Ertrag
weiterhin von den fruchtbaren Beckenlandschaften, Börden und großen Talungen aus eingebracht
wurde, und dort die Herrschaftsschwerpunkte lagen. Th. Mayer hat der Neigung zu monokausalen
Erklärungen historischer Prozesse, die in der neueren deutschen Forschung mehrfach zu beobachten
ist, auch in dieser Frage nachgegeben."

117 Schmid (wie Anm. 1) S. 250.

118 Die Gegenüberstellung von Personenverband und territorialem Staat findet sich bereits bei dem von
Th. Mayer benutzten Werk von E. Rosenstock, Königshaus und Stämme in Deutschland zwischen
911 und 1250, 1914, S. 114, 132, 157, 188, 210, 288 Anm. 23a. Auch hat Th. Mayer dieses Begriffs
paar nicht erst in seiner bekannten Freiburger Universitätsrede über den Staat der Herzöge von Zäh
ringen herausgestellt, sondern es findet sich bereits in seiner Gießener Rede „Geschichtliche Grund
lagen der deutschen Verfassung, in: SchrrHessHochschul Universität Gießen, Jg. 1935, Heft 1,
jetzt: Ders. Mittelalterliche Studien, 19722, S. 92.

H9 Bader (wie Anm. 11) S. 231.

120 H. Maurer, Der Herzog von Schwaben, 1978, S. 230. Ebenso Schmid (wie Anm. 1).

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