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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 45
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1985/0047
Johann, Ritter von Ebringen, ist als Verkäufer von Gütern dominus, seine Zeugen,
der Schultheiß von Freiburg, die Fasser, Tuslingen, Munzingen dagegen nicht.23

Schließlich verschafft auch die Verleihung von Äckern durch die Johanniter dem
C. Cholemann militi de Friburch den dominus-Titd. Zinsen gebühren domino
comiti de Friburch. Ein mit Namen genannter Zeuge ist dominus Heinricus de Zerin-
gen.1A Wie auch der Schultheiß von Endingen begegnet uns sonst auch C. Cholemann
in den Zeugenlisten ohne den Titel dominus.25 So darf folgender Schluß gewagt
werden: Die Rolle einer nicht zum Adel gehörigen Person als Schiedsrichter,
Verkäufer von Gütern oder Empfänger von Lehen verhilft in dieser einmaligen
Situation zum Titel dominus, während diese Personen in den Zeugenlisten meistens
nur mit dem Namen auftreten. Daraus folgt, daß selbst bei einem Schreiber, dem
Schreiber Gottfried, der Titel dominus nicht zur Kennzeichnung eines gesellschaftlichen
Ranges oder von besonderen Rechten angewandt wird; er darf als Ehrenbezeichnung
gelten. Weitere Beispiele aus Urkunden anderer Schreiber stützen diese
Beobachtung, daß der dominus-Titd in manchen Fällen durch eine Ausnahmesituation
bedingt ist.

Bereits 1217 wird der Neubruchzehnte auf dem Schlierberg domino Cunrado
Snewelino durch die Äbtissin von Waldkirch verliehen.26 Die Siegler dieser Urkunde
, die Äbte von Tennenbach, St. Peter und St. Märgen, entbehren hier des
Titels dominus wohl darum, weil er hier dem Conrad Snewlin zuerteilt wird, vielleicht
um sein Ansehen als Empfänger des Lehens zu betonen. In der Bestätigung
dieses Rechtsvorganges wird nur Rudolf von Üsenberg als dominus bezeichnet,
nicht aber der oben genannte Conrad Snewlm, Dietrich, der Schultheiß von Endingen
, und andere, die auch in den Urkunden des Schreibers Gottfried nur mit Namen
aufgeführt werden.27 Man kann annehmen, daß der dominus-Titd eine gewisse
Ausschließlichkeit genießt: wird er den hohen Herren zugestanden, so verbietet es
vielleicht eine höfliche Zurückhaltung, ihn auch auf Angehörige des bürgerlichen
Standes zu übertragen. War aber einer aus diesem Stand dank einer besonderen
Situation hervorgehoben, empfand man wohl bei den Angehörigen der höchsten
Kreise den dominus-Titd als unpassend, ja fast als eine Herabsetzung.

Ein weiteres anschauliches Beispiel ist hier noch anzufügen: Burkart Turner, civis
Friburgensis, der nie als Ritter bezeichnet wird,28 erhält in einer Schenkungsurkunde
den Titel reverendus dominus. Anlaß hierfür ist die Stiftung für den Bau
eines Hauses innerhalb der Klausur des Klosters Günterstal für seine beiden Töchter
.29 Diese hohe Auszeichnung ist ungewöhnlich; sie kommt nur Personen geistlichen
Standes zu.30 Sie beruht vielleicht auf der besonderen Sprachgewohnheit der
Klöster Lützel oder Pairis, deren einem die Ausstellung der Urkunde zugeschrieben
wird.31 Auch wenn man den Abt von Tennenbach als religiosum virum dominum
... abbatem bezeichnet, fügt sich dieser Sachverhalt in die sprachliche Ausdrucksform
dieses Klosters ein.

Zwei weitere Urkunden betreffen Verkauf, bezw. Schenkung durch Freiburger
Bürger. Hier schien der dominus-Titd sowohl für die Beteiligten am Rechtsvorgang
, wie auch für die Zeugen entbehrlich, da einigen unter ihnen der Rittertitel zustand
.32 Mit den beiden Ausnahmen C. Snewlins und Burkart Turners boten zunächst
die Urkunden des Schreibers Gottfried die Grundlage meiner Untersuchung.

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