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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 47
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1985/0049
von Höfen durch Freiburger Bürger wird gegen Ende des Jahrhunderts im Beisein
von als domini und milites bezeichneten Zeugen aus der Freiburger Bürgerschaft
vollzogen.30 Trotz der Rolle des als dominus bezeichneten Bischofs von Konstanz
presentibus illustri domino Egnone, comite de Vriburg, und mehrerer Kirchherren
sind 1296 aus weiteren Kreisen von Klerikern und Laien Hugo von Krozingen und
Hugo von Munzingen namentlich als domini et milites in den Kreis der Standespersonen
aufgenommen.51 Daraus darf man schließen: Wer den Rittertitel erworben
hat, dem steht auch der Titel dominus zu, wenn auch in Gegenwart des Adels,
bezw. der hohen Geistlichkeit, manchen Freiburger Bürgern in der zweiten Hälfte
des 13. Jahrhunderts ausschließlich der Titel miles zugebilligt wurde.52

In den Zeugenlisten der Urkunden der Grafen von Freiburg aus der ersten Hälfte
des 13. Jahrhunderts sind die Milites von Offnadingen und Merdingen,53 von Staufen
, Ambringen und Endingen,54 von Feldheim,55 und auch nach der Jahrhundertmitte
Albertus miles de Vntkilche, dictus Trosscho,56 deutlich als Ritter unterschieden
von den Freiburger Bürgern, wie den Fasser, Snewlin, Munzingen u. a. Diese
werden jeweils nur mit ihrem Namen, selten als cives aufgeführt. Auf die gleiche
ständische Differenzierung treffen wir bei dieser Gruppe von Rittern, wenn sie in
Urkunden als Veräußerer von Gütern oder bei Rechtsangelegenheiten tätig sind.
Als solche erscheinen die miles genannten H. v. Falkenstein und sein Sohn Walther
,57 die Witwe des miles et civis Reimbold,58 Albertus dictus Trösche,59 Albert
v. Biberbach,60 Johannes v. Ebringen,61 Conrad und Walther v. Buchheim62 und
auch der schon oben genannte Reinbott miles de Offenmenningen,63 Soweit ihre
Zeugen zu den Rittern gehören, werden sie als solche hervorgehoben, die Freiburger
Bürger dagegen zählen in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts offensichtlich
noch nicht zu ihnen. Dieser Unterschied wird auch durch einzelne Hervorhebungen
eines miles innerhalb der bürgerlichen Zeugenreihe,64 wie auch durch den auf sie
angewandten Titel dominus betont.65

Einige der hier genannten ritterlichen Geschlechter können mit Sicherheit dem
ministerialischen Adel zugeordnet werden. So stehen einige Glieder der Familie von
Ambringen in der Dienstbarkeit des Herzogs von Zähringen und seines Verwandten
, des Markgrafen von Hachberg.66 Die Schenkung des Karolus de Ampringen
homo ducis Bertholdi an das Kloster St. Peter bestand wohl in Eigengut, dem der
Herzog dessen Lehen hinzufügte.67 Zu den Ministerialen des Herzogs gehörten auch
Reginbot von Offnadingen und sein Bruder Conrad, wie auch Conrad von Zähringen
.68 Albert von Biberbach stand im Dienst des Markgrafen von Hachberg.69 Die
von Falkenstein waren Dienstmannen der Herzöge von Zähringen.70 Als Lehensmann
der Grafen von Freiburg und Fürstenberg ist, wenn auch erst 1280, Walter
von Buchheim nachgewiesen,71 und Hugo von Feldheim gilt als markgräflicher Lehensmann
.72 Die Arra/Trösche v. Umkirch werden als Ministerialen der Herren von
Osenberg angesehen.73

Die Namen dieser Ritter stehen häufig in Beziehung zu den umliegenden Dörfern
von Freiburg. Ob der auf den Ortsnamen bezogene Name als Adelsprädikat oder
als Herkunftsbezeichnung zu werten ist, läßt sich nicht entscheiden. In den genannten
und andern Dörfern lebten außer den selten als miles bezeichneten Leuten de
domo ducis auch liberi homines,u die sich ebenfalls nach dem Dorfe benannten.

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