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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 48
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1985/0050
Nach dem Rotulus Sanpetrinus schenkt zu Beginn des 13. Jahrhunderts ein nicht als
miles bezeichneter Reginbot eine halbe Manse in Schallstadt an das Kloster St. Peter
;75 diesem steht zweimal ein Reginbot von Offnadingen de domo ducis, einmal
mit seinem Bruder Konrad gegenüber.76 Der miles Reinbot von Offnadingen zeichnete
sich durch ein Vermächtnis in Krozingen an St. Peter für das Seelenheil seiner
Familie aus.77 Da einzelne Familien bestimmte Namen bevorzugten, sind bei der
nachgewiesenen Besitzstreuung dieses Geschlechts in Schallstadt, Offnadingen und
Krozingen78 mindestens zwei Zweige dieser Familie anzunehmen, von denen der
eine sich wohl in die Ministerialität des Herzogs begeben hatte.79 Der unter den
Bürgern (1220) auftretende Zeuge Reinbot von Offnadingen80 kann mit dem unter
den cives genannten Zeugen Wernher von Offnadingen in einem Verwandtschaftsverhältnis
stehen,81 während dem ritterlichen Zweig dieser Familie der Landkomtur
des Elsaß, Rudolf von Offnadingen, zuzuordnen ist.82

Auch die Craft von Opfingen sind als Freie und Ministerialen ausgewiesen.83 Das
Gleiche gilt für die von Buchheim. Von dieser Familie sind im Rotulus Sanpetrinus
eine Reihe von Personen bezeugt, ohne daß eine von ihnen als miles nachgewiesen
ist.84 Doch nach 1200 bezeugen Konrad und Gottfried von Buchheim mit Kuno von
Falkenstein und Hugo von Ambringen, einem Ministerialen des Herzogs85 eine
Schenkung, so daß man auch sie den Ministerialen zurechnen kann. Das bestätigt
sich, als 1247 die Ritter Konrad und Walther von Buchheim und ihr Neffe G. als
Geschworene tätig sind.86

So ist es denkbar, daß freie Leute aus den umliegenden Dörfern, ohne an einen
Herrn gebunden zu sein, in Freiburg das Bürgerrecht erwarben.87 Auch bei den von
Zähringen läßt sich im Rotulus Sanpetrinus eine ständische Differenzierung schon
früh erkennen. Ein Conradus zählt zu den nobiles v/n,88 ein anderer Conradus gehört
mit andern Ministerialen zu den Leuten des Herzogs.89 Erschwert wird die
Unterscheidung, da beide Linien den Namen Konrad bevorzugen.90 Auch im Laufe
des 13. Jahrhunderts lassen sich beide Linien, eine ritterliche und eine bürgerliche,
verfolgen: in einer Reihe von Urkunden aus der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts wird
ein Conrad von Zähringen ausdrücklich als civis bezeichnet und erst nach dem
Schultheißen und dem Vasser eingereiht, obwohl die Zeugenreihe mit der Aufzählung
von Ministerialen beginnt.91 In andern Urkunden mit nur bürgerlichen Zeugen
steht Conrad von Zähringen entweder nach den Snewlin92 oder den von Munzingen
,93 zweimal auch vor oder nach W. de Offnadingen,94 der aus dem nichtministe-
rialen Zweig dieses Geschlechtes stammt.95 Auch Henricus de Zeringen in foro96
und Conradus de Zeringen in foro sind unter die Bürger eingereiht.97 Dagegen sind
1239 am Ende der bürgerlichen Zeugenreihe Heinrich und Konrad als milites ausgewiesen
,98 und 1245 gehört Conrad von Zeringen als letzter nach den Ministerialen
von Staufen, Biengen und Merdingen zu diesem Stand.99

In den Zeugenlisten der Freiburger Urkunden wird die Reihenfolge nobiles, milites
, cives eingehalten, d. h. den milites wird ein höherer Rang als den Bürgern zugestanden
.100 Auf die Üsenberger folgen die Herren von Eichstetten und als Ritter
haben gegebenenfalls die von Falkenstein, von Staufen oder von Feldheim den Vorrang
vor den von Ambringen, von Offnadingen, von Merdingen und von Zähringen
.101 Dann erst kommen der Schultheiß von Freiburg und mit ihm die Bürger. Bei

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