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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 50
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1985/0052
Ludwig von Munzingen117 oder die Vasser als weltliche Mitstifter des Klosters Adelhausen
, weshalb dieses Geschlecht fast immer die bürgerliche Zeugenliste anführt
.118

Nicht alle angesehenen Bürger wurden zu Rittern. Burkhart Mein wart und Ulrich
Rintkauf werden in den Zeugenlisten entweder durch ihren Platz am Ende oder
durch Benennung als cives charakterisiert.119 Als Mitglied des Rats kann es Burkhart
Meinwart nicht an Ansehen gefehlt haben, so wenig wie Ulrich Rintkauf, der
uns als Schiedsrichter für geistliche Einrichtungen und als Zeuge für den Grafen
Konrad und für Gottfried von Staufen begegnet.'20 Das Darlehen des Burkhard
Meinwart an den Stadtherrn in Höhe von 300 Mark Silber zeigt auch ihn in naher
Verbindung zu diesem.121 In gleicher Weise wird Burkhart Turner, der 1293 die
Burg und Herrschaft Wiesneck samt der Vogtei über das Kloster St. Märgen von
dem Grafen Albrecht von Hohenberg erworben hatte,122 nie als Ritter bezeichnet.
Dagegen begegnen uns die Söhne der drei Genannten als Ritter.123 Über den Grundbesitz
des Ulrich ist kaum etwas überliefert.124 Vielleicht reichte er für eine ritterliche
Lebensführung nicht aus. Die reichen Burkhard Meinwart und Burkhard Turner
mochten uns unbekannte Gründe verschiedener Art gehindert haben, eine
Rangerhöhung zum Ritter anzustreben. Bei den um die Jahrhundertwende als Ritter
bezeichneten Bürgern, den Fasser, Kozze, Munzingen, Kolman, Tuslingen, war
die wirtschaftliche Grundlage für eine ritterliche Lebensführung vorhanden. Sie bestand
im 13. Jahrhundert bei den einzelnen aus Hausbesitz in Freiburg, Gütern im
Umland, Zinsen, Lehen und Vogteirechten, wie das von Nehlsen genau erarbeitet
wurde.125 Im Laufe dieses Jahrhunderts traten die Küchlin,126 Tottighofen,127 die
Krozingen128 und ihr Nebenzweig, die Spörli,129 als Ritter auf. Die in der schriftlichen
Überlieferung erkennbare Standeserhöhung dürfte einen schon bestehenden
Zustand nur bestätigen.130

Auch das Führen eines Siegels ist Zeugnis des ständischen Selbstbewußtseins der
Freiburger Ritter. Während Konrad Snewlin noch 1252 sich des Siegels seines Mitstifters
Ludwig von Munzingen bediente,131 besiegeln verschiedene milites de Fri-
burg 1281 eine Urkunde des Grafen Heinrich von Freiburg.132 In der Unterscheidung
von Edlen, Kaufleuten und Handwerkern in der Stadtverfassung von 1293
heben sich auch die Ritter von den übrigen bürgerlichen Schichten ab.133

Der frühere Ministeriale Hugo von Feldheim findet sich nun unter den siegelführenden
milites de Friburg.124 In den späteren deutschsprachigen Urkunden wird er
wie diese als her bezeichnet; führt aber nie die Zeugenliste an, sondern steht meistens
in der Mitte oder am Ende derselben.135 Offensichtlich hat der wachsende
Reichtum der zu Rittern gewordenen Bürger seine Besitzgrundlage und damit sein
Ansehen überrundet. Mit dieser Integrierung eines Ministerialen in die ritterliche
Bürgerschaft sind die milites de Friburg zu einem einheitlichen Stand verschmolzen
. Damit schließt sich der Kreis, in dem nun auch diese ritterlichen Bürger zusammen
mit dem Bischof von Konstanz und dem Grafen von Freiburg des Titels dominus
würdig erachtet werden.136

Es hat sich gezeigt, daß dem Vorbehalt in der Anwendung des Titels dominus auf
die Bürger eine Zurückhaltung im Gebrauch des Titels miles entspricht. In beiden
Fällen ist die gesellschaftliche Distanz der Bürger zum Adel und den Rittern maß-

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