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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 58
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Vierundzwanziger waren jenes Gremium gewesen, das seit der Stadtgründung weitgehende
Herrschafts- und Verwaltungsbefugnisse in seiner Hand hatte, darunter
besonders die Marktaufsicht und die Rechtsprechung.3 Der Versuch im Jahre 1248,
die dominierende Stellung der Alten Vierundzwanziger durch die Einrichtung eines
weiteren Rates zu beschränken, hatten keinen dauerhaften Erfolg. Erst 1293 wurde
auf Druck des Stadtherren, des Grafen von Freiburg, ein weiterer Rat, die Nachgehenden
Vierundzwanzig, eingerichtet. Er bestand aus je 8 Vertretern der Herren,
Kaufleute und Handwerker, die jährlich von einer besonderen Neunerkommission
gewählt wurden. Wichtiger aber war 1293 die Zulassung der Zünfte gewesen. Die
Handwerker und Gewerbetreibenden der Stadt waren nunmehr in eigenen Zünften
unter einem Zunftmeister organisiert. Jedoch wurde der Zunftmeister noch nicht
von seinen Zunftgenossen gewählt, sondern vom Stadtherren aus einem Vorschlag
von 4 bis 6 Leuten aus jeder Zunft ernannt. Für die Zünfte war neben ihrer militärischen
Funktion die Verleihung des Koalitionsrechts bedeutsam, sie konnten
nunmehr Einungen setzen. Ebenso erhielten sie Anteil an der Steuerkommission,
und auch die jährliche Rechnungslegung mußte in Anwesenheit der Zunftmeister
erfolgen.

In den Bestrebungen der Zünfte ist eine doppelte Stoßrichtung erkennbar. Einerseits
erkämpften sie sich Mitsprache und Mitbestimmung im Rat gegenüber den
herrschenden Gruppen der Edlen und Kaufleute, andererseits versuchten sie sich
aus der Abhängigkeit vom Stadtherrn zu lösen.

Die Zünfte hatten sehr schnell das Zunftmeisteramt in die eigene Verfügbarkeit
bekommen. Bereits 1300 muß der Graf das Zugeständnis machen, den Zunftmeister
nach dem Willen der Mehrheit unter ihnen zu ernennen. 1316 hat er keinen
Einfluß mehr auf die Wahl des Zunftmeisters. Der von der Zunft gewählte Zunftmeister
gilt auch ohne die Zustimmung des Grafen als bestätigt.4 Entsprechend ist
auch das Amt des Oberstzunftmeisters fest in der Hand der Zünfte.

1388 kam es aber auch zu Eingriffen in das Amt des Schultheißen. Obwohl es seit
1383 an die Stadt verpfändet worden war, so sollte der Träger immer aus dem Kreis
der Alten Vierundzwanziger genommen werden. Der bisherige Träger Thoman von
Kilchein wurde abgesetzt und an seiner Statt übernahm Hans von Wißwil das Amt.
Über diesen Punkt mußte sich die Stadt 1392 mit ihrer Herrschaft auseinandersetzen
.5

Bedeutsamer aber war die Errichtung eines neuen Spitzenamtes, des Ammeisters.
Hier griff man wohl auf das Straßburger und Basler Vorbild zurück.6 Aber anders
als in Straßburg und Basel war der Ammeister kein zünftiger Gegenpol zum Amt
des Oberstzunftmeisters, das in den beiden Städten fest in der Hand des bischöflichen
Stadtherrn war, meist mit einem Patrizier besetzt wurde und als Kontrollorgan
über die Zünfte dienen sollte.

In Freiburg aber war das Oberstzunftmeisteramt seit einigen Jahrzehnten fest in
der Hand der Zünfte. Die Besoldungsliste von 1390 macht die neue Machtverteilung
deutlich. Der Ammeister erhält 30 Pfd. Pfg. Besoldung und 1 Pfd. Pfg. für das
Stadtsiegel, dazu 2 Knechte. Der Bürgermeister erhält nur die Hälfte, 15 Pfd. Pfg.
und ebenfalls 1 Pfd. Pfg. für das Stadtsiegel, dagegen mußte sich der Schultheiß mit
6 Pfd. Pfg. begnügen.7

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