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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 65
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Rowan hat die These aufgestellt, daß die Verfassungsänderung zu einer breiten
Öffnung und Heranziehen neuer Gruppen zum Rat geführt habe.48 Dies ist sicherlich
richtig, denn die Zahl der zu besetzenden Ratspositionen stieg von 26 auf 37.
Gleichzeitig mußten die Zünfte in den Ratsämtern nicht nur ein Drittel, sondern
zwei Drittel aller Sitze einnehmen.

Ebenso ist Rowan zuzustimmen, daß alle Personen, die als Ammeister gedient
haben, durchwegs als zumindest wohlhabend anzusehen sind. Wie die Untersuchung
der Ratstätigkeit vor 1388 zeigte, haben diese Leute bereits vor 1388 politisches
Gewicht besessen. Abgesehen von den „homines novi" Johann von Gloter
und Jöslin Wechseler, waren die meisten bereits vor 1388 wichtige und geachtete
Ratspersonen. Dies ist um so höher zu werten, als die durchschnittlichen Ratszeiten
in diesem Zeitraum noch relativ kurz waren. Daß nur ein Ammeister vorher eine
Karriere als Zunftmeister hatte, muß als unhaltbar betrachtet werden.483

Zweifellos stammten gerade die Ammeister aus Zünften, die bisher noch kein
politisches Spitzenamt besetzt hatten; wobei die Zunft der Metzger eine Ausnahme
bildet.

Die Ammeisterverfassung erlaubte offensichtlich breiteren Kreisen in den
Zünften die Teilnahme am politischen Leben. Wenig bekannte Namen tauchen auf,
die bald wieder verschwinden. In diesem starken Wechsel gewinnt dann jene kontinuierliche
Gruppe von Leuten wie Hans Vogt, Hanman Landolt, Martin Stierlin,
Michel Röublin etc. schnell an Bedeutung. Sie bilden innerhalb des stark fluktuierenden
Rats eine konstante Machtelite.

Die Ammeisterverfassung bedeutete für die Zünfte Gefahr und Chance zugleich.
Sie bot Chancen für breitere Kreise, in den zahlenmäßig starken und wirtschaftlich
dominierenden Zünften nunmehr an der Macht teilzuhaben. Doch die kleineren
und wirtschaftlich schwachen Zünfte, wie die Karrer, Fischer und auch die
Rebleute hatten Mühe, eine entsprechende Anzahl von Vertretern in den Rat zu
senden.

Von einer Herrschaft der reichen Zunftangehörigen in diesem Zeitraum zu
sprechen, ist meines Erachtens verfehlt. Dazu bleibt die ganze Erscheinung der
Ammeisterverfassung zu kurz und uneinheitlich. Sie zeigt aber ein seltsames
Doppelgesicht: Der Tendenz der breiten Beteiligung aller Zünfte steht die Dominanz
der angesehenen und reichen Zünftigen gegenüber, die die Schaltstellen der
politischen Macht großenteils innehaben und über einen längeren Zeitraum, oft
sogar bis zum Tode, behaupten. Diese Tendenz zur Oligarchisierung, zur Herausbildung
einer Führungsgruppe in den Zünften, sollte sich im 15. Jahrhundert noch
verstärken.

Die führenden Leute blieben auch nach 1392 im Rat; der Bannspruch des Stadtherren
traf nur die Ammeister, mit Ausnahme des Hans Vogt. Alle anderen konnten
ihre Ratspositionen behaupten und sogar ausbauen. In dieser Hinsicht ist der
Bruch zwischen der Ammeisterverfasssung und der Zeit nach 1392 erheblich
geringer, als auf den ersten Blick anzunehmen ist.

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