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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 81
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1985/0083
Die Festsetzung dieses Preises war eine nicht unwichtige Möglichkeit auch für
Karl VII., neben dem ihm zustehenden Bergzehnten durch Münzgewinn gewisse
Löcher in der Staatskasse zu stopfen, die sich bei seiner aufwendigen Hofhaltung,
bei seinen zahlreichen Kriegen, zum Beispiel bei der Bezahlung der schottischen
Söldner, dem Loskauf von adligen Gefangenen und anderem mehr ergaben. Nach
G. Bordonove hatte man von einer Mark Gold zum Preis von 320 Livres (Pfund)
bei 2847 Stück Ausmünzung ohne die Herstellungskosten einen fast neunfachen
Gewinn.11

Die Münzmeister waren gegen einen Pauschalbetrag Pächter dieses königlichen
Privilegs. Es gab ihnen das Recht, Münzen zu prägen und dabei einen gewissen Gewinn
zu machen, wenn die Staatskasse bei der Ablieferung nicht zu harte Forderungen
stellte. An den gesetzlichen Feingehalt der Münzen hatten sie sich zu halten.
Manchmal gab es aber Lagen, wo sie durch die Überforderung der Staatskasse in
Bedrängnis gerieten oder zum anderen in die Versuchung, durch geringeren Goldoder
Silbergehalt der Prägungen sich zu bereichern. Dann stiegen wegen der Geldentwertung
die Preise.

Im Zusammenhang mit dem Fall Coeur führt de Man ein Beispiel an.12 Das Amt
des Münzmeisters war erblich. Es verlangte in der Regel eine mehrjährige Lehre
auch im Goldschmiedehandwerk. Coeur kam über seine Schwiegermutter, die aus
einer Münzmeisterfamilie stammte und durch eine vermutliche entsprechende Ausbildung
in dieses Amt.13 Er wurde 1428 wegen eines gesetzwidrigen Gewinns von
etwa 140 Talern angeklagt und 1429 mit anderen zu einer Geldbuße verurteilt.
Dank seiner Beziehungen blieben er und ein Mitangeklagter Ravent aber im Amt.

Als Jeanne d'Arc Karl VII. zum erfolgreichen Krieg gegen die Engländer motivierte
, war Ravent inzwischen Generalmünzmeister. Das Geld wurde — wohl mit
stillschweigendem Einverständnis des Königs — schlechter. Die nationale Welle der
Begeisterung über die errungenen Erfolge ließ dann eine Untersuchung vergessen.14

II.

Karl VIII. (1483 bis 1498) ein junger König

Karl VIII., geboren am 30. Juni 1470, mußte noch zu Lebzeiten seines Vaters Ludwig
XI. (1461 bis 1483) bereits mit dem vollendeten 14. Lebensjahr Ende August
1483 die Regierung in Frankreich übernehmen. Er war auf Schloß Amboise aufgewachsen
, lebte früh unter Soldaten und starb ganz plötzlich mit nur 28 Jahren
(Abb. 1).

Das französische Königtum dieser Zeit war noch patriachalisch (paternelle) und
gemäßigt. Der König mußte mit dem „Großen Rat" und dem „Parlament" regieren
.15 In diesem Rat saßen die königlichen Prinzen der Mannesseite zu einem Drittel
neben Fachleuten, wie Juristen und Finanziers. Erst wenn die Anordnungen des
Königs in diesem Rat besprochen, vom Parlament diese „Ordonnances" oder
„Lettres" unter Vorsitz des Kanzlers registriert waren, konnte der Monarch über
seine Beamten die Durchführung veranlassen. Diese Tatsachen sind auch in unserem
Bergprivileg von 1487 deutlich zu erkennen.

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