Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 97
(PDF, 41 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1985/0099
genannten Gruben geschieht, die dazu unbedingt gerufen und ausgewählt werden
müssen. Hierbei wird wohl die Münzverwaltung einige Zertifikate über Art und
Menge der verbrachten Metalle gegen Unterschrift verlangen.

Nun ergeht ein Befehl und Auftrag Karls VIII. an die gesamte damalige Reichsverwaltung
, soweit sie für diese Schutz- und Freibriefe zuständig wurde, an die
Rechner, die Generalschatzmeister Frankreichs, was die bestellten Räte anbelangt,
dann dazu auch an die Leitung der Finanzen, wie die Steuergerichte von Paris,
Languedöc, an die Generalvorsteher der Münzämter, die Präfekten von Paris, die
Seneschalle von Carcassonne, Toulouse, Beaucaire (Bellicadri Dep. Gard) und
andere Justitiare und an alle Beamte,72 wo immer sie zur Zeit und in Zukunft eingesetzt
sind, wie deren Stellvertreter und jeder von ihnen, sobald sie diese Schutzbriefe
lesen, sollten sie diese veröffentlichen, registrieren. Sie können darnach im
Nachhinein unter dem Schein der Wahrheit keine Unwissenheit vorschützen ...
Dafür werden bestimmte hohe, dem König zu leistende (Geld)Strafen angedroht.

Wenn auch Gutenberg 1468 den Druck mit beweglichen Lettern erfand, so
beruhte doch 1487 der Schriftverkehr in der französischen Verwaltung, wie in allen
Ländern, in der Hauptsache auf der Erstellung von handschriftlichen Akten,
Notizen und ihre Weitergabe durch Kuriere und Boten. Daher auch der Befehl
Karls VIII. zur Registrierung des Privilegs mit Schutz- und Geleitbriefen bei jeder
Ankunft der Kaufleute an Ort und Stelle. Hohe Geldstrafen sollten die Ämter auf
ihre Pflichten hinweisen.

Zum Schluß werden die genannten Bittsteller, ihre Teilhaber, Arbeiter und deren
Erben, als Nachfolger der gegenwärtigen Konzession, Gnade, Privileg usw. darauf
hingewiesen, sie sollen sich daran nach Maß und Umfang erfreuen und nichts
unternehmen, wenn der genannte Zeitraum (50 Jahre) friedlich und ruhig andauere.
Wenn sie Gegenteiliges, Erwartungen oder Neuerungen antreffen, sollen sie diese
widerrufen und den alten Zustand wiederherstellen ... Man hatte also immer wieder
Sorge, die Rechte könnten verändert, geschmälert oder ausgeweitet werden und
dadurch ein Rechtsmißbrauch des Privilegs entstehen.

Der weitere Vollzug erfolgt über die Rechner des Königs (compotorum nostro-
rum).n Zum Datum der Ausstellung sei auf Jean Combes verwiesen.74

C. Die Unterschriften

Neben der Unterzeichnung durch den König folgen eine Reihe von Unterschriften
von Würdenträgern, die die Bedeutung des Vertrages unterstreichen. Ihre Identifizierung
würde in diesem Rahmen zu weit gehen, zumal einiges auch verschrieben
ist. Unter anderen bleibt Graf Claromonte (Clermont) unklar. Es könnte sich hier
um Bernardino San Severo handeln, einen neapolitanischen Baron, der wahrscheinlich
1486 wie andere an den Königshof von Frankreich geflohen war.75

Graf Montepenserio (Montpensier/Puy-de-Döme) ist ebenfalls unklar. Der
Prinz von Salerno verheiratet seinen zehnjährigen Sohn mit der Tochter eines französischen
Grafen von Montpensier im Frühjahr 1495 auf einer franko-neapolitani-
schen Hochzeit.76

Graf von Vendosme ist wahrscheinlich Ludwig von Vendöme, Bruder des Grafen

97


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1985/0099