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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 104
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Erz verkauft oder wegfährt, wird vom Vogt bestraft. Ein Hauer konnte nach Kündigung
innerhalb dreier Tage gehen.

Die Todtnauer Bergordnung vom 28. Mai 1439 ist in einer Abschrift mit Beglaubigung
des Schultheißen und Rates der Stadt Waldshut vom 24. Juni 1447 im Stadtarchiv
Freiburg erhalten geblieben.15 Im Auftrag vom Abt von St. Blasien und im
Namen aller Froner des Bergwerks zu Todtnau hatte der geistliche Bruder Konrad,
Großkeller, vor Bürgermeister und Rat der Stadt Waldshut diesen Brief mit sieben
Insiegeln gebracht, vorlesen und Wort für Wort abschreiben lassen.

Die Einleitung berichtet von den Umständen, die zur Errichtung dieser Ordnung
von 1439 führten: .. . Wir, die Froner insgemein, die zu dieser Zeit teil- und
gemeinhaben an dem Berg und Bergwerk „zu der Bach" zu Todtnau und allen
Bergwerken, die denen vor Zeiten daselbst mit allen ihren Begriffen und Zugehörenden
zusammen überlassen sind ....

Unter den Fronern war vor etlicher Zeit missehellung (Unstimmigkeit) entstanden
: ... weil kein Recht, Ordnung besetzt noch gehalten ward und viel Schulden
wegen früherer Würfe ausstunden und unbezahlt blieben ... Die Würfe sind nach
Schlageter die Anteile der Froner für die Betriebskosten wie z. B. Löhne usw., die
Zubuße.

Es mangelte offensichtlich an der Aufsicht, der Kontrolle innerhalb des Betriebs.
Außerdem fehlten eine Reihe von wichtigen, verpflichtenden Bestimmungen für
Bergvogt, Froner, Vierer, Hauer, Knechte, Köhler und Kaufleute, wie sie notgedrungen
dann festgelegt wurden.

Dieser Umstand brachte es mit sich: ... daß das Bergwerk nicht für solides, redliches
, nützliches Bauen unterhalten wurde .... St. Blasien wäre wegen seiner
Eignerschaft, sowie der Herrschaft Österreich wegen ihrer Vogtei, sowie den Fronern
und dem ganzen Land ein Nutzen not und bekömmlich gewesen ... Weil die
Froner die Streitereien aufgegeben haben, wählen sie mit Zustimmung von Abt
Nikolaus von St. Blasien und des österreichischen Landvogts, Markgrafen Wilhelm
von Hochberg, unter uns selbst ehrbare Leute, die abgeordnet werden, an einem
bestimmten Tag .. . gegen Todtnau zu kommen und beieinander zu sein ... Es
handelt sich um eine Botschaft (Vertretung) des Abtes von St. Blasien und für die
Froner von St. Blasien und Todtnau — für die Froner von Basel und Lauffenburg
um Hans Schach — für die Froner von Freiburg und den Breisgau um Balthasar
und Dietschin Sattler, beide von Freiburg —.

Verhandlungspunkt ist: .. . Wie die Bergwerk sollten gebraucht und gehalten
werden.. . Es wird betont, daß Ordnung und Satzung ... wie oben genannte Froner
alle gemeinsam und jeder besonders ... gemacht haben ... Wer künftig teil-
und gemeinhat an diesem Bergwerk, soll geloben und versprechen . .. an rechter
gesworner aiden statt .. . diese Ordnung und Satzung zu halten und auszuführen,
nicht dagegen zu reden noch jetzt in keiner Weise ohn allen Schaden daran zu
schaffen ..., was auch die Froner, die daran beteiligt, geloben.

Das erinnert sehr an das Privileg Karls VIII., wo man auch Sorge hatte, es
könnte einmal etwas geändert werden.

Wie schon oben angedeutet sind hier Ordnungsbestimmungen für besondere
Fälle festgelegt worden. Eine größere Bergordnung im Sinne des Landrichters von

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