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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 109
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gen Herrschaft zu Österreich, daß die obengeschriebene Ordnung und Satzung
„mit vnserm wissen vnd gunst vnd guten willen beschehen ist", wo wir bekennen,
daß es unser gnädigen Herrschaft von Österreich und ihren Leuten trostlich nutzlich
vnd komlich ist... wir vnd vnser Nachkommen ... der Froner und ihre Nachkommen
bei der aufgeführten Ordnung und Satzung „billig hanthaben schützen
und schirmen wellent vnd söllent" ... — was auch Karl VIII. von Frankreich den
süddeutschen Kaufleuten verspricht. Als 7. Siegel mit Datum vom 25. Mai 1439 findet
sich das des Markgrafen, anschließend die Bestätigung der Abschrift vom
24. Juni 1447.

Der Bergmann war in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts weiter frei. Doch
kam jetzt ein Abkehrschein auf. Darin wurde einwandfreie Führung und ordentliche
Kündigung bescheinigt.20 Es sind nicht mehr selbstständige Bergleute wie einst
als Gewerken. Die Froner sind längst Unternehmer geworden. Der Hauer ist Lohnhauer
, Arbeitnehmer.

Nach den Forschungen von A. Schlageter erhielt St. Blasien seinen Anteil am
Bergzehnt von Österreich, beziehungsweise nach Aufstellung der Jahresrechnung.
Es hatte keinen direkten Einfluß auf den Bergbau im Wiesental. Österreich war
Inhaber der Bergvogtei.

Die österreichische Bergverwaltung im Breisgau geht auf die Jahre 1398/99
zurück. In der Bergordnung Maximilians I. von 1517 sind dann alle Rechte über
den Bergbau beim Kaiser.

Doch hat in der Vogtei Münster (Münstertal) der Abt von St. Trudpert seine
Berghoheit bis in die 1780er Jahre behaupten können, ähnlich wie der Bischof von
Mende im 14. und 15. Jahrhundert gegenüber der königlichen Macht in Frankreich.

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