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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 153
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1985/0155
Trägerinnen des „Ehrenkreuzes der deutschen Mutter"

in Teningen

Zur Sozialgeschichte eines Breisgauortes

Von

Norbert Ohler

Mit Schreiben vom 2. Januar 1939 verweist der Landrat „die Herren Bürgermeister
" des Landkreises Emmendingen auf die „Verordnung des Führers und Reichskanzlers
" vom 16. Dezember 1938, in der Hitler ausführt: „Als sichtbares Zeichen
des Dankes des Deutschen Volkes an kinderreiche Mütter" wird „das Ehrenkreuz
der deutschen Mutter" verliehen, erstmals zum Muttertag 1939. Die Bürgermeister
sollen in Frage kommende Frauen benennen, und zwar unverzüglich, da auch noch
die Stellungnahmen von Gesundheitsamt und Kreisleiter (der NSDAP) einzuholen
seien.1 Das Vorschlagsrecht haben zusätzlich der jeweilige Ortsgruppenleiter der
NSDAP und der Kreiswart des Reichsbundes der Kinderreichen.

Das Schreiben des Landrates zeigt das Nebeneinander von Staat und Partei im
nationalsozialistischen Deutschland. Angeschrieben und mit der Arbeit belastet
werden die Bürgermeisterämter. Neben ihnen baut die NSDAP mit ihren Unterorganisationen
eine konkurrierende Gewalt auf, die sich publikumswirksame Aktionen
vorbehält — und dazu gehört die Nominierung und Dekorierung verdienter
Mütter.

Vielschichtige Quellen

Mutterkreuzakten sind vielerorts vernichtet worden, durch Bombenangriffe (wie in
Freiburg) oder durch Unachtsamkeit in der Nachkriegszeit. Die Forschung hat etwa
erhaltene Bestände vernachlässigt.

Auf Vordrucken hatten die Mütter anzugeben ihren Namen, den Namen und Beruf
des Ehemannes, den Wohnort, die Namen und Geburtsdaten (ggf. auch Sterbedaten
) der Kinder. Da die Fragen im allgemeinen gewissenhaft beantwortet worden
sind, geben die Mutterkreuzakten Einblick in weite Lebensbereiche vor fünfzig bis
hundert Jahren und in das Leben unter dem Hakenkreuz.

Jahrhundertelang hatte man wie selbstverständlich von der Frau schwere Arbeit
erwartet, aufopfernde Sorge für Mann und Kinder, Haus und Hof, pausenlose
Schwangerschaften; seit unvordenklichen Zeiten hatte sie keinen Anspruch auf
Lohn, Freizeit oder Kündigung gekannt.2 Mit der Einführung des Muttertages3

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