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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 155
(PDF, 41 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1985/0157
„Erbtüchtig und deutschblütig"

Daß es den Nationalsozialisten grundsätzlich nicht um Anerkennung der Arbeit der
Mutter ging, zeigen Zusatzfragen, die nicht von den Müttern, sondern von der Verwaltung
zu beantworten waren: „Sind die Eltern deutschblütig und erscheinen sie
erbtüchtig? Sind die Kinder alle lebend geboren?" Diese Fragen lagen auf der Linie
des „Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre", das seit
1935 konsequent in die Alltagswirklichkeit umgesetzt wurde: Wer sich um das „Ehrenkreuz
der deutschen Mutter" bewarb, mußte mehr als nur Kinderreichtum nachweisen
— die Eltern mußten „erbtüchtig" erscheinen und „deutschblütig" sein.

In Teningen hatte Christine M., Witwe des Gustav M., in den Jahren 1892 bis
1906 sieben lebende Kinder geboren; wie ein Aktenvermerk zeigt, wurde ihr das
Mutterkreuz verweigert mit der Begründung „Ausländer, Schwedin". Obwohl die
Nationalsozialisten unter Berufung auf das gemeinsame germanische Erbe die
skandinavischen Völker als „blutsverwandt" besonders umwarben, obwohl Christine
M. von Geburt her Deutsche gewesen sein dürfte, kam sie für die Ehrung
nicht in Frage,

Zur „Erbtüchtigkeit" hatte sich das Gesundheitsamt zu äußern. Mehr als fünf
Jahre vor der Stiftung des Mutterkreuzes war im Deutschen Reich das „Gesetz zur
Verhütung erbkranken Nachwuchses" in Kraft getreten; daraufhin waren in den
Jahren 1934 bis 1936 rund 167.000 erbkranke Männer und Frauen unfruchtbar gemacht
worden, oft gegen ihren erklärten Willen und unter Gewaltanwendung. Ein
Änderungsgesetz aus dem Jahr 1935 hatte sogar bestimmt, bei „erbkranken
Frauen" solle eine Schwangerschaft unterbrochen werden.11

Das „Ehrenkreuz der deutschen Mutter"

Seiner äußeren Form nach ähnelt die im Mai 1939 erstmals an drei Millionen deutsche
Frauen verliehene Auszeichnung — sicher bewußt — dem Eisernen Kreuz: ein
längliches Kreuz, blau emailliert, mit weißlichem Rand; auf rundem, weißem
Schild trägt es das schwarze Hakenkreuz mit der Umschrift „Der deutschen Mutter
"12. Auf der Rückseite sind eingraviert das Datum der Stiftung (16. Dezember
1938) und der Namenszug Hitlers. Das Mutterkreuz wurde in drei Stufen verliehen:
Bronzegetönt (3. Stufe, für Mütter von vier und fünf Kindern), versilbert (2. Stufe,
für die Geburt von sechs und sieben Kindern), vergoldet (1. Stufe, für acht und
mehr Lebendgeburten). Die Auszeichnung wurde an einem blauen, weiß-blau-weiß
geränderten Band um den Hals getragen. Zusammen mit dem Mutterkreuz erhielten
die Frauen eine Urkunde nach folgendem Formular:

Im Namen des Deutschen Volkes verleihe ich

(Vorname, Name, geborene ..., Wohnort)

die ... Stufe des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter.

Berlin, den ...

gez. Adolf Hitler

gez. Meissner

Prägesiegel (Reichsadler mit Hakenkreuz)

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