Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 177
(PDF, 41 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1985/0179
Zum Problem der Hofstätten in Freiburg i. Br.

Von

Wolfgang Klug

Die bisherige historische Forschung für Freiburg ist davon ausgegangen, daß Berh-
told III. und Konrad von Zähringen für die Bewohner der von ihnen neu gegründeten
Stadt Hofstätten mit dem Maß 50 x 100 Fuß zugeteilt haben. Ob und inwieweit
die Regelung eingehalten worden ist bzw. eingehalten werden konnte, ist seit Jahrzehnten
Gegenstand zahlreicher Aufsätze mit unterschiedlichen Ergebnissen.1

Der Baublock zwischen Kaiser-Joseph-Straße (kurz Kaiserstraße) und Merian-
straße bzw. Gauch- und Franziskanerstraße dürfte mit Sicherheit auf die Gründungszeit
zurückreichen. Es wäre daher zu prüfen, ob der Raster 50 x 100 Fuß an
den früheren bzw. heutigen Grundstücken erkennbar war oder ist.

Zugleich wäre anhand der Stadtpläne und aussagefähiger Ansichten von Freiburg
der Wechsel der Bebauung mit den schriftlichen Quellen zu vergleichen (siehe
Anhang 1 —12).

Der älteste Plan, der auf einer exakten Vermessung beruht und genaue Maßzahlen
enthält, ist der Katasterplan Nr. 12 des städtischen Vermessungamtes (Abb. II)2.
Die Katastervermessung von Freiburg erfolgte zwischen 1882 und 1901. Die dem
Katasterplan Nr. 12 zugrunde liegenden Vermessungen dürften um das Jahr 1890
erfolgt sein.3

Um nun beurteilen zu können, ob aus diesem Plan Hofstätten zu erkennen sind,
muß zunächst die Länge des „Freiburger Fußes" gefunden werden.

Nach einer Berechnung von H. Flamm4 ergibt sich die Länge des Fußes in Freiburg
aus der Länge der „Freiburger Elle" und des „Freiburger Klafters". Beide
Maße sind in der Vorhalle des Münsters seit Jahrhunderten angebracht, nicht jedoch
das Fußmaß.

Sechs Ellen von 54 cm ergeben einen Stab mit 324 cm. Der 10. Teil davon, also
32,4 cm, ist der „Freiburger Fuß".

Sieben Fuß ergeben einen Klafter, der am Münster mit 226,8 cm durch zwei eingerammte
Eisenbolzen angezeigt ist. 226,8 cm geteilt durch sieben Fuß ergibt wiederum
32,4 cm.

Diese Länge des Freiburger Fußes, oder wie es seinerzeit hieß, Werkschuhes oder
Schuhes, ist auch auf dem Gemarkungsplan von J. Korntawer aus dem Jahre
1607/08 zu ersehen (siehe Abbildung S. 242).

Es spricht also vieles dafür, daß der Freiburger Fuß diese Länge hat, obwohl dieses
Maß ungewöhnlich erscheint. Viele aus der Geschichte bekannten und z. T.
auch noch heute gebräuchlichen Fußmaße sind kleiner als 30 cm.5 Aber vielleicht

177


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1985/0179