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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 178
(PDF, 41 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1985/0180
hatten die Freiburger damals besonders lange Füße. Die Länge eines Fußes, dies
kann jeder an seinen eigenen Füßen nachmessen, muß auf jeden Fall in der Größenordnung
von 30 cm liegen.

Wendet man das von H. Flamm 1913 errechnete Maß für eine Rasterung des genannten
Baublockes an, sind 16,2 m x 32,4 m für die Hofstätten die Vorgabe.

Auf dem Katasterplan von 1890 (Abb. 11, S. 28) hat der sog. „Sparkassenblock"
an der Kaiserstraße eine Breite von 32,71 m und an der Merianstraße von 30,79 m.

Zwischen Merian- und Kaiserstraße liegt der Abstand der Franziskanerstraße von
der Gauchstraße, also die Tiefe der Grundstücke, zwischen diesen beiden Maßen,
welche jedoch der vorgegebenen 32,4 m recht nahe kommen.

Besonders an der Kaiserstraße würde bei Annahme von ursprünglich zwei Hofstätten
das Maß von 32,71 m fast übereinstimmen. Im Häuserbuch von H. Flamm6
sind vier bzw. drei Hofstellen mit Gebäuden, auf dem Lerch-Plan (Abb. 8 auf
S. 25) sind vier Häuser zu erkennen und auf dem über 100 Jahre älteren Übersichtsplan
von J. G. Fischer sind fünf Dächer sichtbar. Man kann sich vorstellen, daß die
ursprünglichen zwei Hofstätten im Laufe der Zeit geteilt und später die mittleren
wieder vereinigt worden sind.7

Die Tiefe der Grundstücke an der Kaiserstraße beträgt entlang der Franziskanerstraße
34,02 m, was noch im Bereich der Toleranz läge. Entlang der Gauchstraße
stellen wir 39,66 m fest; dies liegt aber an dem Grundstück des Hauses „zur
Rosen", Kaiserstraße 54, das über Eck lief.7

Das nächste Grundstück in der Franziskanerstraße, Lgb. Nr. 669, das Haus „zum
Walfisch" ist — wie vorstehend nachgewiesen — aus mehreren Grundstücken entstanden
. Es hat an der Franziskanerstraße eine Breite von 40,12 m und an der
Gauchstraße von 42,15 m. Diese Längen sind für drei Hofstätten (48,6 m) etwas zu
kurz und für zwei Hofstätten (32,4 m) etwas zu lang.

Betrachtet man das Grundstück Lgb. Nr. 669 aber zusammen mit den Grundstücken
an der Kaiserstraße, so würden drei Hofstätten gut übereinstimmen, besonders
an der Gauchstraße.

Die restlichen Grundstücke haben folgende Breiten:

Lgb. Nr.

Hausname/-Nr.



Franziskaner str.

Gauchstraße

670

zum Wachsstock

5

15,59 m

17,50 m

671

zum Pilger

7

13,92 m

13,37 m

672

zum Pilgerstab

9

14,33 m

16,48 m

673

Altes Collegienhaus

11

18,42 m

21,12 m

Bis auf das Grundstück Lgb. Nr. 673, einem „orthus" an der Merianstaße8 (sog.
Axmann'sches Grundstück), liegen die Maße durchaus im Rahmen der geforderten
50 x 100 Fuß bzw. 16,2 m x 32,4 m.

Die Gesamtlänge des Baublockes beträgt an der Franziskanerstraße 136,4 m und
an der Gauchstraße 150,29 m, d. h. an der Gauchstraße 13,89 m mehr. Diese Maße
in Beziehung gesetzt zu der geforderten Hofstättenbreite von 16,2 m bzw. der
-länge von 32,4 m ergeben acht Hofstätten mit einem Rest von 6,8 m an der Franziskanerstraße
und einem Rest von 20,69 m an der Gauchstraße.

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