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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 179
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1985/0181
Abgesehen davon, daß ein Einhalten der Hofstättenmaße schon auf Dezimeter
aus topographischen Gründen schwierig sein dürfte, kann diese Mehrlänge an der
Gauchstraße auch mit Änderungen der Achsen der Anordnung der Hofstättengruppen
zusammenhängen. Zugleich wäre die von C. A. Meckel angenommene Allmend
-Gasse zu berücksichtigen.9

Zusammenfassend läßt sich folgendes feststellen:

Die Maße der Grundstücke im Block 28 der Block-Numerierung nach E. Hamm
(Abb. 2)10 liegen überwiegend im Bereich der vorgegebenen 50 x 100 Fuß bzw. der
16,2 m x 32,4 m. Dabei ist unwesentlich, ob man den Fuß nach H. Flamm mit
32,4 m oder evtl. einen anderen, etwas kürzeren Fuß zugrundelegt. Aus dem Rahmen
fallen die Grundstücke Lgb. Nr. 669 (Haus „zum Walfisch") und Lgb. Nr. 673
(Das „alte Collegienhaus", Franziskanerstraße 11), dies aber mit einigen beachtlichen
Gründen.

Am besten stimmen die Grundstücke an der Kaiserstraße mit den Vorgaben überein
.

Selbst wenn die im Plan Nr. 12 von 1890 dargestellten Grenzen in etwa noch den
ursprünglichen Hofstätten zur Zeit der Stadt-Gründung entsprächen, sollte man
keine zu genaue Übereinstimmung mit den vorgegebenen Maßen von 50 x 100 Fuß
erwarten: hieraus hätte ja eine streng rechteckige Stadt entstehen müssen.

Vermutlich waren die Formen der Baublöcke und die Führung der Straßen durch
topographische Gegebenheiten, wie z. B. vorhandene Wege, bei der Ausbildung der
Stadt so weitgehend vorgegeben bzw. so stark beeinflußt, daß die Forderung der
50 x 100 Fuß mehr eine ausgleichende Richtschnur bildete. Abweichungen waren
unumgänglich. Es ist auch nicht auszuschließen, daß bei der Einteilung und den
mehrfachen Phasen des Wiederaufbaues „eingefallener" Stätten Flächen zu- und
abgegeben worden sind.

Man kann jedenfalls feststellen, daß die erkennbaren Abmessungen dieses
Blockes einem beabsichtigten Grobraster nicht widersprechen, im Gegensatz zu anderen
Baublöcken, in denen bisher keinerlei Ähnlichkeit mit den geforderten
Maßen festzustellen ist.11

Ob die von D. Hensle neuerdings vorgetragene Aufteilung der Altstadt in einen
„kleinen Ort" und dessen kranzartige Aufweitung zur „Altstadt" mit der dann
möglichen Trennung von gewachsenen Hofstellen und später planmäßig angelegten
Hofstätten im Kranz eine Lösung bringt, sei dahingestellt.12 Der Baublock 28 wäre
seiner Ansicht nach ein Block im angelegten Bereich; er wirkt tatsächlich als Teil
eines Kreisringes in einem Kreissektor.

Deshalb müssen die Maße an der Gauchstraße, die den Außenkreis bildet, und
an der die Remisen, Ökonomiegebäude etc. lagen, auch weniger mit den Vorgaben
übereinstimmen.

Nachfolgend soll nun anhand von 12 Planausschnitten verdeutlicht werden, wie
die Nutzung der Grundstücke sich entwickelt hat und inwieweit die Qualität der
Pläne mit den Informationen aus archivalischen Belegen übereinstimmt.

Zwar hat W. Noack13 bereits 1929 versucht, aus diesen Plänen Aussagen für die
gesamte Stadt struktur zu gewinnen. Jedoch ergeben die blockorientierten Vergleiche
erkennbar deutlichere Ergebnisse.

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