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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 203
(PDF, 41 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1985/0205
1330, wobei einem frühen Ansatz die höhere Wahrscheinlichkeit zukommt. Fertiggestellt
wurde der Bau erst in der IV. Bauperiode durch die Gauchgesellschaft.42 Ein
chronologischer Vergleich legt die Annahme nahe, daß Heinrich I. Brechter das
Steinhaus nach seinem Zuzug nach Freiburg als Domizil einer Familie des Stadtadels
errichtet und ihm den Namen der Grube, zu deren Fronern er gehörte, gegeben
habe.

Vor einem schlüssigen Nachweis muß jedoch auch sein Sohn Heinrich IL (Henzi)
als Erbauer vermutet werden. Daß im Steinhaus von Anfang an eine Trinkstube vorgesehen
war, ist möglich, aber nicht erwiesen.

Die Gauchgesellschaft kauft 1360 die Trinkstube und das Haus für 25 Mark Silbers
und 6 Pfennig ewigen Zins.43 Das spätere Grundstück Gauchstraße 2 wird
nicht erwähnt, ist also bereits Teil des Gesamtgrundstücks, vielleicht mit einem
Schopf.44 In der Trinkstubenordnung der Gesellschaft von 1361 lesen wir, daß die
37 Gesellen (Mitglieder) die Stuben und das Hus zu dem Gouch gekouffet und er-
buwen hant. Der Status neu eintretender Nachkommen der Gesellen soll unterschiedlich
sein, je nachdem, ob die Familien gebaut, beim buwen geholfen oder gekouffet
hant oder beides nicht. „Erbauen"45 bedeutet in damaligem Sprachgebrauch
einem Bau ein ansehnlicheres Aussehen verschaffen, sei es durch Erhöhung,
Erweiterung, Renovierung u. s. w., keineswegs etwa Abbruch und völligen Neubau.
Wer tätig gebaut hat — das waren zunächst die früheren Eigentümer und ihre
Freunde — war also privilegiert, wobei sich auch an ein Wohnrecht denken läßt.
Die Gesellschaft hat dann die IV. Bauphase erstellt und dem Haus die vorgesehene
Form gegeben. Daß über diese Vorgänge die Belege fehlen, ist nicht verwunderlich.
Die Gesellen waren Unternehmen, die selbst über Werkleute und Material verfügten
, die sie zur Eigenleistung einsetzen konnten.

Als 1454 durch Erzherzog Albrecht die Zünfte und die Zunftstuben aufgehoben
werden, bleiben die Trinkstuben „zum Ritter" (für den Adel) und „zum Gauch"
(für die Bürger) unbehelligt, sie sullen stet bleiben, als dies allweg gehalten und herkommen
sein, wieder ein Hinweis auf das hohe Alter von Haus und Institution.

1460 wird Johans Schnewlyn King zum Gouch (8^) erwähnt,46 wohl ein Enkel
des Bürgermeisters, des Sohnes von Elsbeth Schnewlin-Brechter. 1503 beantragt
Bartholome Schnewlin wegen einer Forderung von 60 % Hauptsumme und 3 E
Zins und Kosten die Frönung des Hauses, das mit weiteren Guthaben des Peter
Sprung, Bartholomae Stürtzel, Gilg Has, Adam Rotlieb und des Frauenklosters
St. Clara belastet ist. Das Haus wird Schnewlin zugesprochen.47 Die Gauchgesellschaft
war offensichtlich ihren Zinsverpflichtungen seit langer Zeit nicht mehr
nachgekommen, so daß sich für die Nachkommen Schnewlin eine Gelegenheit zu
bieten schien, altes Familienerbe zurückzuerwerben. 1504 kam es dann zur Auseinandersetzung
mit Adam Rotlieb, der von dem neuen Eigentümer Schnewlin nun
den ihm selbst zustehenden rückständigen Zins forderte. Schnewlin scheint daraufhin
endgültig die Verbindung mit dem Haus gelöst zu haben. Die privilegierte Stellung
war durch die Realitäten überholt. In wieweit dabei auf Seiten der Mitglieder
der Gauchgesellschaft die Erinnerung an die unbestrittene Zugehörigkeit der Brechter
zum alten Stadtadel im Hinblick auf den bürgerlichen Charakter der Gesellschaft
zum Gauch mitspielte, sei dahingestellt. Jedenfalls tritt Rotlieb als Verkäu-

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