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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 267
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1985/0269
Für die unverheirateten Töchter des katholischen Adels war die Versorgung nach
der Auflösung der Damenstifter schwierig geworden. In Norddeutschland waren
bei der Reformation die Nonnenklöster vielfach in freiweltliche Damenstifte umgewandelt
worden, von denen 1840 noch 50 existierten. Dagegen gab es in Süd- und
Westdeutschland nur etwa 15 weltliche Stiftungen ohne klösterlichen Charakter,
die die Aufgabe der säkularisierten Institutionen übernehmen konnten. Zu ihnen
gehörte die kurz vorher gegründete Stiftung der Rheinischen Ritterschaft und seit
1753 die Steffan von Cronstett'sche Stiftung für Angehörige der Ganerbschaft des
Hauses Alten-Limpurg in Frankfurt. In Freiburg bestand seit 1824 die Stiftung der
vormaligen Breisgauer Ritterschaft, begründet von den Geheimräten Karl Freiherr
Rinck von Baldenstein und Franz Anton von Falkenstein sowie dem Hofgerichtsrat
Graf Peter Hennin. Diese drei Männer hatten bis 1807 die Existenz der Breisgauer
Ritterschaft zu retten versucht und dann nach dem Ende der Bemühungen um die
Wiederherstellung der österreichischen Herrschaft das Archiv und den Vermögensrest
von 20 000 Fl. in eine Stiftung eingebracht, die in Erinnerung an die frühere
Zusammengehörigkeit Töchter aus der früheren Ritterschaft des Breisgaus und des
Oberelsaß unterstützen sollte.

In ihrem Testament sprach Caroline Pfirt nun den Wunsch aus, ihr Mann möge
mit Hilfe von Hennin, Falkenstein und dem Sohn des mittlerweile verstorbenen
Karl Rinck, dem Major und Malteserritter Fidel Rinck aus ihrem Vermögen ein Kapitel
für junge Damen aus der beiderseitigen Verwandschaft errichten. Nach Carolines
Tod am 13. März 1836 machte Albert Pfirt ein Testament, in dem er außer
Legaten an Freunde und Verwandte, das Hlg. Geist-Spital und die Gemeinden Günterstal
und Florimont seinen Bruder Hubert als Erben des Pfirt'schen Vermögens
einsetzte. Das Erbe seiner Frau in Höhe von 373 000 Fl. bestimmte er wunschgemäß
für eine Stiftung, deren Statuten nach seinem Tod von den drei genannten
Herren ausgearbeitet werden sollten.

Albert Pfirt starb am 6. März 1845. Bereits im nächsten Jahr legten die Testamentsvollstrecker
die Statuten vor, die sie mit Hilfe des Ministers Johann Philipp
Freiherr von Wessenberg und des Geheimen Legationsrats Johann Freiherr von
Türckheim als Kennern der Frankfurter Stiftung verfaßt hatten. Sie waren eine Mischung
der Wünsche der Stifterin und der Ziele der Breisgauer Stiftung, die später
ganz mit der neuen Gründung vereinigt wurde. Zweck der Stiftung sollte sein, „unverheirateten
Fräulein vom Adel des Breisgaus und des Oberen Elsaß die Mittel
zum Unterhalt und einen anständigen Zufluchtsort zu gewähren". Dabei sollten
jene Bewerberinnen den Vorzug haben, die unter ihren Ahnen ein Mitglied der Familien
Thum oder Pfirt zählten. Bedürftigkeit war dabei stets Voraussetzung. Bei
der schwierigen Erfassung der Stiftungsberechtigten aus der weit verstreuten Verwandtschaft
half der bekannte Historiker Carl Freiherr Roth von Schreckenstein.
37 Familien aus dem Breigau und dem Oberelsaß wurden in die Matrikel der ehemaligen
vorderösterreichischen Ritterschaft aufgenommen, von denen noch 20 existieren
. Sitz der Stiftung, die nach dem Wunsch ihrer Begründer den Namen
Albert-Carolinen-Stift führt, wurde die Franziskanerstaße 9. Nach dem Zweiten
Weltkrieg wurden Statuten insofern geändet, als seither auch Witwen in den Genuß
von Präbenden kommen können.

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