Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
104.1985
Seite: 271
(PDF, 41 MB)
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möglich ist. Oft sind es nur einzelne Teile eines Hauses, welche historischen oder
kunsthistorischen Wert haben, und genügt alsdann gewöhnlich eine freundschaftliche
Verhandlung mit dem Eigentümer, um ihn zur Erhaltung zu bewegen. ...

Zum Glück bieten allmählich auch unsere Bauvorschriften (Neue Landesbauordnung
und die örtliche Bauordnung) die nötigen gesetzlichen Grundlagen, um die
künstlerische Hinterlassenschaft der Vergangenheit vor unnötiger Vernichtung zu
schützen. Trotz aller derartigen Bestrebungen werden sich aber immer wieder gewisse
Fälle finden, in welchen sich die oben angedeuteten Mittel als unzulänglich
erweisen, in welchen man daher vor der Frage steht, entweder der sicheren Zerstörung
eines merkwürdigen Baus zuzustimmen oder denselben selbst zu erwerben, um
ihn für die Zukunft zu erhalten.

Ein derartiger Fall liegt bei dem ... sog. Falkenstein sehen Hause ... vor.

Wir haben dieses Haus schon seit Jahren mit dem Vorsatze im Auge behalten,
die nächste sich bietende Gelegenheit zu seiner Erwerbung zu benützen. ... Das genannte
Haus stellt einen so großen Wert dar, daß keinem Geschäftsmann, welcher
dasselbe erwirbt, die Erhaltung im bisherigen Zustande zugemutet werden kann,
und wir befürchten, daß wenn die Stadt jetzt nicht ihre Hand auf das Haus legt, es
in näherer oder fernerer Zeit durch Umbau oder Abbruch dem Untergang gewidmet
sein wird. Einen derartigen Verlust zu verhüten, ist aber entschieden die Pf licht
der Stadt, und zwar in ebenso hohem Grade, als wir es vor kurzem für das Wenzin-
gersche Haus auf dem Münsterplatz behauptet haben. Es handelt sich nämlich
beim Falkensteinschen Anwesen um eines der schönsten und historisch interessantesten
Häuser der ganzen Stadt. Wie aus einer bei den Akten befindlichen Berichtsskizze
unseres Archivamtes hervorgeht, sind mit dem Hause in historischer
und kunsthistorischer Beziehung so zahlreiche Erinnerungen verknüpft, wie sie sich
selten in dieser Mannigfaltigkeit in einem Privat hause zu vereinigen pflegen. ...
[Es folgt ein Abriß der Geschichte des Hauses.]

[Das Haus] „eignet sich nicht nur dazu, in der bisherigen Weise für geschäftliche
Zwecke weiter vermietet zu werden, sondern es ist auch von einer Beschaffenheit,
daß es im Notfalle ohne zu große Unkosten zum öffentlichen Gebrauche umgewandelt
werden kann. Am liebsten wäre es uns, wenn wir noch während einer Reihe
von Jahren die bisherige Verwendung beibehalten könnten; es ist aber auch möglich
, daß der immer mehr zunehmende Raummangel für städtische Kanzleien und
Betriebsräume uns zwingt, das in der Nähe des Rathauses gelegene Haus für einen
derartigen Zweck in Aussicht zu nehmen. "u

Der Text dieser Vorlage enthält einige interessante, durchaus modern anmutende
denkmalpflegerische Gedanken-Ansätze. Es ist von einer Erfassung der historischen
Bausubstanz in einem Bürgerhaus-Kataster die Rede, also offenbar einer
Denkmalliste; wenn diese auch auf Monumente des Mittelalters beschränkt ist, so
wird doch immerhin im gleichen Jahr das barocke Wenzingerhaus für bedeutend
genug gehalten, um von der Stadt ebenfalls aus denkmalpflegerischen Gründen erworben
zu werden.15 Angesprochen werden auch Fragen einer gesetzlichen Grundlage
für den Denkmalschutz und das Zumutbarkeitsprinzip. Vor allem wird deutlich
, daß Denkmalpflege in diesem Stadium der Diskussion eindeutig als Substanzerhaltung
(und nicht etwa — wie das auch heute noch oft mißverstanden wird -

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