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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0062
umzurechnenden Maße falls die Mauer entsprechend ausgeführt worden war von ca. 1,80 m
Tiefe für das Mauerfundament, ca. 4 m Mauerhöhe und ca. 1,30 m Mauerbreite sind allerdings
wohl etwas größer, als die ca. 350 Jahre später in Emmendingen gebaute Stadtmauer, obwohl die
Breite von ca. 1,30 m mit dem Mauerfuß von Emmendingen durchaus vergleichbar ist (s. o. S. 25).
Zur grundsätzlichen Schutzfunktion einer mittelalterlichen Stadtmauer und ihrer verfassungsrecht
liehen Bedeutung s. auch Schwineköper ebenda S. 122 ff.

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