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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0070
seine Habseligkeiten nicht geeignet sei, wies er die von Pfarrer Hiß gegen ihn erhobenen
Verleumdungen und die vom Landamt an ihn ergangene Ermahnung, er
möge, solange er noch in Ebringen weile, ein kluges, bescheidenes Betragen und getreue
Pflichterfüllung in Schule und Kirche an den Tag legen, entschieden zurück.
Schämen würde ich mich, schrieb er dem Landamt, wenn auch nur der geringste
Schatten von jener Verleumdung wahr wäre. Jeder rechtliche Mann darf es sich für
eine große Ehre anrechnen, wenn er meinen Verleumder, der bekannt ist, zum
Feinde hat. Da Euer Wohlgeboren schon so viele Beweise von der Rohheit, Ungereimtheit
, Lügenhaftigkeit und Verleumdungssucht aus dem Munde und der Feder
meines Verleumders erhalten haben, so ist mir ganz unbegreiflich, wie Euer Wohlgeboren
ohne vorhergegangene Mitteilung und Vernehmung eine so abgemessene,
für mich so kränkende Vermutung haben erlassen können. Von allem, was anfallen
könnte, ist, daß ich im Laufe dieses Winters zweimal im Theater in Freiburg war,
wo ich bei meinem Schwager Hanser, dem Theologen,15 in der Pfaffengasse bei
Schlossermeister Kirner, dem Generalvikar gegenüber wohnend, übernachtete und
des Sonntags darauf die Kirche vormittags versäumte, allwo aber mein Provisor
alles besorgte.

Wann Schede seiner Berufung nach Kappelrodeck Folge leistete, ist nicht bekannt
. Wir wissen auch nichts von seinem weiteren Lebensweg.

Hauptlehrer Franz Xaver Spindler

Im Mai 1835 wurde die nach dem Weggang Schedes verwaiste Hauptlehrerstelle
dem Schulleiter in Buchholz Franz Xaver Spindler verliehen. Die an den Lehrerwechsel
geknüpfte Erwartung, daß die Auseinandersetzungen zwischen Pfarrhaus
und Schule der Vergangenheit angehörten, erfüllten sich nicht. Sie nahmen ihren
Fortgang und erreichten im Jahre 1837 einen neuen Höhepunkt, als Spindler im
Leseunterricht ein landamtliches Dekret verwendete, das in einer Beschwerdesache
gegen Pfarrer Hiß erlassen worden war. Sein Vorgehen wurde mit einem Verweis
— dem dritten, seit er in Ebringen weilte — geahndet. Amtliche Erhebungen verliefen
aber ergebnislos, weil der Lehrer die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen
abstritt und das herumgereichte Dekret nicht auffindbar war. Der durch Zeugen erhärtete
Verdacht blieb aber bestehen, so daß die Unterrichtsbehörde gegen ihn strafend
einschreiten mußte. Sie räumte ihm im Januar 1838 eine sechsmonatige Frist
ein, innerhalb derer er sich um eine neue Stelle bewerben sollte. Als er sie ungenützt
verstreichen ließ, wurde er nach Marlen versetzt. Wieder verlor nach Ansicht des
Landamtes ein bedeutender Ort einen intelligenten Lehrer. Auch die Kreisregierung
bedauerte den Vorfall. Sie verkannte nicht die Mitschuld des Pfarrers, meinte aber,
daß die Nichtachtung der Unterordnung, der Trotz und die Widersetzlichkeit einen
hohen Grad erreicht und tiefe Wurzeln geschlagen haben. Überhaupt, stellte sie
fest, will sich bei den Lehrern ein Geist kundgeben, der nicht zu dem Guten gehört,
am wenigsten aber den Erwartungen entspricht, welche man gehegt hat, und der es
notwendig machen dürfte, die Lehrer ihre Stellung mit allem Nachdruck kennen zu
lehren.

Die Vorgänge beweisen eher, daß der Lehrer des 19. Jahrhunderts um die Aner-

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