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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0071
kennung der Rechte kämpfte, die ihm da und dort in mehr oder weniger offener
Form vorenthalten wurden. Ob er sich dabei stets der Mittel bediente, die seinem
Stand als Volkserzieher angemessen waren, sei dahingestellt. Oft wurden sie ihm
von der Gegenseite aufgezwungen.

Hauptlehrer Josef Gutmann

Für die Wahl eines neu zu berufenden Lehrers als Inhaber der katholischen Schul-,
Mesner- und Organistenstelle16 wies das Landamt darauf hin, daß die besonderen
Verhältnisse unter der Bürgerschaft die Berufung eines Lehrers erfordern, der nicht
allein nach dem Dienstalter, sondern auch nach Fähigkeit, Ausbildung, verbunden
mit einem entsprechenden äußeren, Achtung erweckenden Betragen gewürdigt werden
müsse. Die für diese wichtige Schulstelle notwendigen Eigenschaften hatte nach
Ansicht des Oberamtmanns Wetzel Josef Gutmann17 von St. Ulrich. Nachdem die
örtlichen zuständigen Stellen Wetzeis Vorschlag gutgeheißen hatten, übertrug ihm
das Ministerium am 5. April 1839 den dreifachen Dienst. 9{/i Jahre lang bewährte
sich Gutmann in Ebringen als Lehrer, Mesner und Organist. Im Revolutionsjahr
1848 wurde er nach Rammersweier18 versetzt. Seine Stelle in Ebringen nahmen
nacheinander ein: Franz Werner (1848—1853), Moritz Mayer (1853—1866) und
Dominik Biecheler (1866—1872).

Zahlreiche Unterlehrer unter fünf Hauptlehrern

In den Jahren 1835 —1872 wirkten unter den Hauptlehrern Spindler, Gutmann,
Werner, Mayer und Biecheler die Unterlehrer: Joseph Nägele (1838 —1839), Anton
Leuthner (1839—1843), Karl Dienger (1844), Schneider (1846), Martin Brugger
(1848—1849), Blasius Möhr (1849), Jakob Ehrhardt (1849), Franz Anton Weber
(1852—1854), Leopold Sutter (1855—1859), Karl Josef Wagner (1859—1862),
Bartholomäus Gerspacher (1862—1863), Oswald Schultes (1863 — 1864), Johann
Baptist Strohmeier (1864—1866), Leodegar Weber (1866—1867), Wilhelm Metzger
(1867), Wilhelm Röder (1868— 1869), Josef Frank (1871) und Johann Zimmermann
(1871 — 1872).

Im Jahre 1872 wurde die Unterlehrerstelle in eine Hauptlehrerstelle umgewandelt
. Das am 8. März 1868 erlassene Elementarschulgesetz ebnete der Gemeinde
den Weg dazu. Nachdem sie sich bereit erklärt hatte, die damit verbundenen Mehrkosten
zu übernehmen, wurde ihr Antrag mit Erlaß des Oberschulrats in Karlsruhe
vom 19. Januar 1872 genehmigt. Sie durfte dann unter den dort ausgewählten und
ihr auf einer Vorschlagsliste namhaft gemachten Bewerbern den ihr geeignet scheinenden
in Vorschlag bringen. Ihre Wunschvorstellung hatte sie frühzeitig so formuliert
: In Anbetracht der großen materiellen Opfer, die wir zur Hebung unserer
Volksschule gerne bringen, bitten wir, diese neue Stelle einem jüngeren, tatkräftigen
Mann zu übertragen, der dem jetzigen, bereits im Dienste ergrauten Hauptlehrer
Biecheler hilfreich zur Seite stehen kann. Unser früherer Unterlehrer Josef
Frank, zur Zeit Hauptlehrer in Großherrischwand, hat sich während seiner Wirkungszeit
dahier die Liebe und Achtung der Jugend sowohl als auch der Bürger-

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