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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0095
sung mußten somit die Grundlinien der herzoglichen Politik in den habsburgischen
Städten werden. Unter diesem Gesichtspunkt ist seine Politik gegenüber Freiburg
i. Br. und Fribourg eher defensiv zu werten. Das war politisch dringend notwendig,
denn unter seiner Regentschaft mußte die Herrschaft Osterreich in den Vorlanden
schwere Verluste hinnehmen. Die Bilanz Albrechts VI. sah negativ aus: im Zürichkrieg
1444 konnte der Verlust Zürichs nicht verhindert werden, der schwäb. Städtekrieg
1449—50 brachte ihm nur einen Teilerfolg, während 1454 die Städte Schaffhausen
und Stein am Rhein abfielen und mit der Eidgenossenschaft Bündnisse eingingen.
Vor diesem Hintergrund gewinnen die Bemühungen Albrechts um die Freiburger
Ratsreform 1454, die letztlich auch erfolglos blieb, ihren Stellenwert.

ANMERKUNGEN

1 E., Naujoks, Kaiser Karl V. und die Zunftverfassung. = VeröffKomGLdkde Baden Württ., Reihe
A Quellen, 36, 1985 S. 35 f -

L. Fürstenwerth, Die Verfassungsänderungen in den oberdeutschen Reichsstädten zur Zeit Karls
V. Phil. Diss. Göttingen 1893, S. 68

2 H. Flamm, Der wirtschaftliche Niedergang Freiburgs i. Br. und die Lage des städtischen Grundeigentums
im 14. und 15. Jahrhundert. Ein Beitrag zur Geschichte der geschlossenen Stadtwirtschaft.
= VolkswAbhBad.Hochschulen VIII. Bd 3. Ergbd. 1905 S. 55 f.

S. W. Rowan, The guilds of Freiburg im Breisgau in the later middle ages as social and political
entiies. Cambridge/Massachusetts, Phil. Diss. (Masch.) 1970, S. 51

3 Die übrige Literatur brachte für unser Thema wenig weiterführende Gedanken, deshalb soll darauf
nicht weiter eingegangen werden. Erwähnenswert ist aber die ungedr. Staatsexamensarbeit von
U. Kessner, Albrecht VI. und das Freiburger Zunftverbot 1454. "Wiss. Zulass. Arbeit Freiburg
i. Br., 1976, (Ex. im Freiburger Stadtarchiv). Die Verfasserin kannte das in diesem Aufsatz vorge
stellte Innsbrucker Quellenmaterial noch nicht und mußte sich auf die minuziöse Interpretation der
Urkunde und des Konzepts beschränken. Vgl. dort auch die Übersicht über die Literatur S. 6 ff.

4 H. Schreiber, Urkundenbuch der Stadt Freiburg im Breisgau. Bad. II/2 S. 434—441.

5 Stadtarchiv Freiburg (= Stadt AFreib), B 5 XI Missiven II, 5 Bl. 34. Schreiben der Stadt Freiburg
vom 19. Juni 1454 an Erzherzog Albrecht wegen der durch sein Nichterscheinen verzögerten
Ratswahl.

6 Vgl. B. Schwineköper, Das „Große Fest" zu Freiburg (3. 8. Juli 1454). in: Geschichte, Wirtschaft
, Gesellschaft. FS Clemens Bauer, hg. v. E. Hassinger, J. H. Müller und H. Ott. 1974.
S. 73 91.

7 Schreiber, UB II/2 S. 436

8 Stadt AFreib, B 5 XI Missiven II, 5 Bl. 31. Das in den Regestenkästen angegebene Datum (8. August
1454) ist irrtümlich. Die Originaldatierung lautet: „quarta feria proxima post Bte. Udalrici Episcopi.
(= 5. Juli) Die Lesung „prius" für p wäre u. U. möglich, ist aber nicht gebräuchlich.

9 Originalausfertigung im StadtAFreib Alle Ordnungen von Österreich, ebenso Konzept und eine Ab
schrift aus der 2. Hälfte des 15. Jh. Weitere Abschriften im Kopialbuch A, S. 151 153, (B2 Nr. 2)
und im Kopialbuch B S. 74 84, Abschrift aus dem Jahre 1544. (B2 Nr. 3).

Im Generallandesarchiv in Karlsruhe befinden sich in Abt. 21/144 eine Papierkopie aus dem 16. Jh.
und eine Päpierkopie, vid. v. 1670.

10 Vgl. W. Schulze, Die Freiburger Ratsänderung 1388 1392. in : ZBreisgGV (Schauinsland) 104
(1985) S. 57 75.

lOaMein besonderer Dank gilt Herrn Prof. Dr. B. Schwineköper, der die Veröffentlichung der landesfürstlichen
Verhandlungsentwürfe anregte und mich so an meine Innsbrucker Materialien erinnerte,
die schon fast vergessen in meinem Arbeitszimmer ruhten.

n Vgl. Schulze, (wie Anm. 10) S. 59 Flamm (wie Anm. 2) S. 54 f.

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