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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0116
Partie mit Felsgrotte, Wasserfall und Sitzplätzen im südöstlichen Hintergrund des
Gartens überleitet. Hier wird man von einem Rosarium überrascht, das eine besondere
Zierde des Gartens bildet. Mehr als 500 nieder-, halb- und hochstämmige
Rosenstöcke in etwa 250 Sorten sind auf einem halbkreisförmigen Hügel gruppiert.
Im Nordosten liegt ein Kinderspielplatz. Den nördlichen Teil des Gartens zieren
hübsche Koniferengruppen und einzelne auf den Rasen verteilte exotische Bäume
und Sträucher. Dort steht auch der Musikpavillon der Gartenkapelle. Den malerischen
Hintergrund des Gartens im Osten bildet der steil ansteigende Schloßberg mit
seinen Anlagen.19 (Abb. 6)

Ursprünglich — nach dem Beschluß vom 17. November 1887 — wollte man den
Stadtgarten abends nicht beleuchten und auch geschlossen halten, wie aus der
Druckvorlage des Stadtrats an den Bürgerausschuß vom April 1888 „Elektrische
Beleuchtung des städtischen Wirtschaftsgartens, des Stadtgartens, evtl. der Festhalle
" hervorgeht.80 Im Stadtgarten (Blumengarten) sollten nur Nachmittagskonzerte
stattfinden, Abendkonzerte nur im Wirtschaftsgarten bei Gasbeleuchtung und
völliger Absperrung des Stadtgartens. Davon war man aber abgekommen, da
durch das Absperren des Stadtgartens am Abend, demjenigen Teil der Einwohnerschaft
, welcher durch Beruf und Geschäft am Besuch der Nachmittagskonzerte verhindert
ist, unzulänglich mache. Man entschied sich für elektrische Beleuchtung, da
sie in der Zeit der Oberrheinischen Ausstellung sich als sehr zuverlässig erwiesen
hatte. Die Eintrittspreise, über die man sich so lange gestritten hatte, wurden in
Nr. 134 des Freiburger Tagblattes vom 15. Juni 1888 (Freiburger Stadtgartenordnung
) publiziert.81 Sie betrugen im Abonnement bei den Hauptkarten, die zum Besuch
des Stadtgartens, des Wirtschaftsgartens, der Festhalle und des Aquariums
und aller Konzerte — mit Ausnahme der Symphoniekonzerte — galten, 10,—
Mark. Beikarten wurden nur in Verbindung mit der Hauptkarte für Ehefrauen,
verwitwete Mütter, unverheiratete Schwestern, Schwägerinnen, Töchter und Söhne
unter 20 Jahren ausgegeben; deren Preis betrug 3,— Mark; Akademiekarten für
Studierende der Universität, die Einjährig-Freiwilligen, die Schüler der oberen und
unteren I A der Gymnasien und der obersten Klasse der Realschule wurden für das
Sommersemester für 5,— Mark, für das Wintersemester für 3,— Mark ausgegeben
. Tageskarten (für Nichtabonnenten) ohne Konzertbesuchserlaubnis kosteten
0,20; Konzertkarten für die Wochentage waren zu 0,50, für die Sonn- und Feiertage
zu 0,30 zu bekommen. Für Symphoniekonzerte war allerdings ein höheres Eintrittsgeld
erforderlich. Blumengarten und Wirtschaftsgarten waren von 7.00 Uhr ab
geöffnet. Bei Abendkonzerten blieb der Stadtgarten geschlossen und nur der Wirtschaftsgarten
und die Festhalle waren bis 23.00 Uhr zugänglich. Während der Sommermonate
fanden täglich nachmittags oder abends Konzerte im Garten oder der
Festhalle statt. Die Wetterbedingungen waren für den Ort ausschlaggebend.82

Der Tag der Eröffnung wurde sehr erwartet, der Garten sogleich sehr gern von
der Bevölkerung als geselliger und gesellschaftlicher Ort angenommen (Abb. 7).

Am 16. Juni 1888 schrieb man in der Breisgauer Zeitung u. a.: „In unserem
neuen Stadtgarten wird augenblicklich das Auge des Besuchers durch einen Rosenflor
entzückt, wie wir ihn selten schöner sehen. Nächste Woche wird eine Reihe von
seltenen und schön blühenden tropischen Pflanzen zur Ausstellung gelangen. Ver-

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