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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1986/0219
Pro Musica

Musikpflege in Waldkirch während 1000 Jahren

Von

Hermann Rambach

„Die Heiligkeit der Kirchenmusiken, das heitere Neckische der Volksmelodien, sind
die beiden Angeln, um die sich die wahre Musik herumdreht", sagt Goethe.1 Diesen
Wandel, der, ob ernst oder heiter, stets zur Seele spricht im Laufe eines Jahrtausends
an einem, wenn auch kleinen Ort, beobachtet im Geiste nachzuvollziehen, offenbart
die ungeheure Fülle der in ihn verwobenen reinen und reichen Kräfte.

Ältestes und natürliches Tonerzeugungsmittel ist die menschliche Stimme. Aus der
Verbindung der früheren Musik mit religiösen Handlungen entstand die Vokalmusik.

Um das Jahr 918 hat der Überlieferung nach der Schwabenherzog Burkard I.2 mit
seiner Gemahlin Reginlindis am Ausgang des Elztales ein Kloster gegründet. Der
Raum zwischen Rheinebene und den Schwarzwaldbergen war zur Aufnahme einer
klösterlichen Gemeinschaft zumindest schon seit zwei Jahrhunderten vorbereitet.
Von den politischen Absichten dieser Gründung soll hier nicht die Rede sein. Es soll
genügen zu wissen, daß sowohl die Alemannen als auch die sie unterwerfenden Franken
ihre Eigenkirchen dort stehen hatten, St. Peter und St. Martin. Als mit der Herzogin
Hadwig, der Gemahlin Herzog Burkards IL, am 28. August 994 dieses Burkartingische
Hauskloster auf dem Erbweg und endgültig an die Ottonenkaiser übergegangen
war, nahm Kaiser Otto III. davon Besitz. Der Erbweg ging über Adelheid,
die Enkelin des Gründerpaares. Sie war die Gemahlin Kaiser Otto I. und führte nach
dem Tode Ottos IL für dessen Sohn Otto III. vormundschaftlich die Regierung. Herzogin
Hadwig war im übrigen eine Nichte Kaiser Ottos I. und stand auf diesem Wege
mit dem Kaiserhaus in verwandtschaftlicher Beziehung.3

Kaiser Otto III. trat sein Erbe noch im Todesjahr Hadwigs an, nahm am
22. Dezember 944 das St.-Margarethen-Kloster in Waldkirch unter seinen Schutz und
verlieh ihm die Rechte eines Reichsklosters.4 Mit dieser Urkunde sollte die Inbesitznahme
als vollzogen gelten. Damit verbunden war gleichzeitig die Aufnahme und
Einfügung dieses Klosters in die Reichskirche. Ein äußeres Zeichen hiervon stellt ein
liturgisches Buch dar, das der Kaiser, möglicherzweise gleichzeitig mit den Urkunden
, bei seinem Aufenthalt in Sasbach am Kaiserstuhl im Dezember 994 dem Kloster
aushändigen ließ. Die um 990 im St.-Albans-Kloster in Mainz geschriebene Hand-

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